Unbeheizte Wohnfläche muss bei Heizkostenverteilung außen vor bleiben
Hintergrund
In einer Eigentümerversammlung hatten die Wohnungseigentümer mehrheitlich beschlossen, den Verteilungsschlüssel für die Heiz- und Warmwasserkosten dahingehend zu ändern, dass diese Kosten künftig nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Mehrere Eigentümer sind hiermit nicht einverstanden und haben daher Anfechtungsklage gegen den Beschluss erhoben.
Entscheidung
Die Anfechtungsklage hat Erfolg. Die beschlossene Kostenverteilung entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
Die Eigentümer können einen in der Gemeinschaftsordnung geregelten Kostenverteilungsschlüssel durch bloßen Mehrheitsbeschluss ändern (§ 16 Abs. 3 WEG). Dabei haben sie einen weiten Gestaltungsspielraum. Sie dürfen jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Eigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zur ungerechtfertigten Benachteiligung einzelner führt.
Die Änderung muss allerdings ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Dies ist hier nicht der Fall. Der Beschluss stellt auf die Wohnfläche, nicht auf die beheizte Wohnfläche ab. Für die Einbeziehung nicht beheizter Wohnfläche wie Balkone und Terrassen in die Verteilung der Heizkosten besteht kein sachlicher Grund. Dasselbe gilt für die Verteilung der Warmwasserkosten.
Ausdrücklich offen ließ das Gericht, ob es vom Gestaltungsspielraum der Eigentümer gedeckt wäre, die Heizkosten künftig im Verhältnis von 50 Prozent nach Verbrauch und 50 Prozent nach der Wohnfläche zu verteilen.
(LG Berlin, Urteil v. 3.12.2013, 55 S 127/12 WEG)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
688
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
677
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
629
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
417
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
332
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
303
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
303
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
286
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
280
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
280
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026
-
Sanierter Altbau kann als Neubau gelten
12.08.2026
-
Versäumte Auskunft schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261