"Kauf bricht nicht Miete" gilt nicht immer
Wenn vermieteter Wohnraum veräußert wird (also das Eigentum auf den Erwerber übergeht), tritt im Regelfall der Erwerber als Vermieter in den Mietvertrag ein ("Kauf bricht nicht Miete"). Dies gilt aber nicht immer, so der BGH in einem aktuellen Beschluss. Vielmehr setzt der Eintritt des Erwerbers voraus, dass der Mieter zum Zeitpunkt des Erwerbs Besitz an der Wohnung hat.
Der Erwerber tritt daher nicht in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, wenn zwar ein Mietvertrag abgeschlossen, die Wohnung aber zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs noch nicht an den Mieter überlassen war. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut.
Dasselbe gilt, wenn der Mieter den Besitz an der Wohnung zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bereits verloren hatte. Das bloße Interesse des Mieters, an der Wohnung Besitz zu erlangen, rechtfertigt es nicht, den Erwerber in das Mietverhältnis eintreten zu lassen.
(BGH, Beschluss v. 5.4.2016, VIII ZR 31/15)
Lesen Sie auch:
BGH: "Kauf bricht nicht Miete" kann auch gelten, wenn Vermieter nicht Eigentümer ist
BGH: Veräußerer muss Kaution zurückzahle
§ 566 BGB Kauf bricht nicht Miete
(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
926
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
918
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
759
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
413
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
388
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
368
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
362
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
348
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
346
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
342
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
23.06.2026
-
Gericht hält Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam
22.06.2026
-
Müllgebühren-Ranking: 100 Städte im Vergleich
18.06.2026
-
Facility Services 2026 – Wachstum unter Druck
15.06.2026
-
Verwalter müssen sich auch künftig fortbilden, Makler nicht
12.06.20261
-
WM, Feiern & Mietrecht
11.06.2026
-
Hitzeschutz: Regeln und geförderte Maßnahmen
11.06.2026
-
Digitale Reife im Facility Management nimmt zu
08.06.2026
-
Nachforderung von Grundsteuer nach Einspruch gegen Bescheid
08.06.2026
-
Wirtschaftlichkeitsgebot zwingt nicht zu Vergleichsangeboten
02.06.2026