Kappungsgrenze in Erfurt und Jena bleibt gesenkt
Der Freistaat Thüringen macht weiterhin von der Möglichkeit Gebrauch, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit angespannter Wohnraumversorgung von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren zu reduzieren.
Die für die Städte Erfurt und Jena geltenden Regelungen zur Absenkung der Kappungsgrenze, die am 30.9.2024 beziehungsweise 31.12.2024 auslaufen, werden bis zum 30.9.2029 verlängert. Das hat das Thüringer Kabinett beschlossen.
Auch Mietpreisbremse gilt
Für beide Städte gilt auch die Mietpreisbremse für neu abgeschlossene Mietverträge. Bei solchen darf die Miete maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Lesen Sie auch:
Mietpreisdeckel: Regelungen der Bundesländer zur Kappungsgrenze
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
1.403
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.192
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
1.024
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
853
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
606
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
547
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
527
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
527
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
5141
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
514
-
Heizungstausch: Maximale Förderung mitnehmen
24.02.20262
-
Die etwas andere Übernahmestrategie
23.02.2026
-
Fristen und Ausführung der Schönheitsreparaturen
20.02.2026
-
Die häufigsten Fallen bei Schönheitsreparaturen
20.02.2026
-
Schadensersatz und Rückforderung bei Schönheitsreparaturen
20.02.2026
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
20.02.2026
-
Grundlagen der Schönheitsreparaturen
20.02.2026
-
Wärmepumpen-Umlagen: Frist läuft Ende Februar ab
18.02.2026
-
Schönheitsreparaturen steuerlich leichter geltend machen
18.02.2026
-
Wie sich der Heizungstausch auszahlt
13.02.2026