Miethöhe

Kappungsgrenze in Erfurt und Jena bleibt gesenkt


Kappungsgrenze in Thüringen

In Erfurt und Jena bleiben Mieterhöhungen weiterhin auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die für beide Städte geltende Regelung zur Absenkung der Kappungsgrenze wird verlängert.

Der Freistaat Thüringen macht weiterhin von der Möglichkeit Gebrauch, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit angespannter Wohnraumversorgung von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren zu reduzieren.

Die für die Städte Erfurt und Jena geltenden Regelungen zur Absenkung der Kappungsgrenze, die am 30.9.2024 beziehungsweise 31.12.2024 auslaufen, werden bis zum 30.9.2029 verlängert. Das hat das Thüringer Kabinett beschlossen.

Auch Mietpreisbremse gilt

Für beide Städte gilt auch die Mietpreisbremse für neu abgeschlossene Mietverträge. Bei solchen darf die Miete maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.


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Schlagworte zum Thema:  Kappungsgrenze , Mieterhöhung , Mietrecht
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