Erwerber haftet für Kaution
Hintergrund
Die Mieterin einer Wohnung verlangt vom Vermieter die Rückzahlung der Kaution.
Den Mietvertrag hatte die Mieterin 1987 mit dem seinerzeitigen Eigentümer geschlossen. An diesen hatte sich auch die vereinbarte Kaution gezahlt. 1993 verkaufte der Vermieter das Objekt. 2004 wurde das Haus zwangsversteigert. Der Ersteigerer verkaufte die Immobilie schließlich 2005 an den nun beklagten Vermieter. Das Mietverhältnis dauerte bis Ende Mai 2009.
Der Vermieter meint, die Kaution nicht zurückzahlen zu müssen, weil er sie von seinem Verkäufer nicht erhalten habe. Schon der erste Vermieter habe die Kaution 1993 nicht an den damaligen Erwerber weitergeleitet.
Entscheidung
Der BGH gibt der Mieterin Recht.
Der Vermieter muss die Kaution zurückzahlen. Seine Haftung ergibt sich aus § 566a BGB. Die Vorschrift sieht eine Haftung des Erwerbers von vermietetem Wohnraum für die Rückzahlung der Kaution vor, unabhängig davon, ob dem Erwerber die Kaution wirklich ausgehändigt worden ist.
§ 566a BGB ist zwar erst am 1.9.2001, also während des Mietverhältnisses und nach der ersten Veräußerung des Mietobjekts in Kraft getreten. Entscheidend für die Haftung des Vermieters ist aber allein, dass das Mietobjekt unter Geltung des § 566a BGB veräußert worden ist. Beim Verkauf 2005 war die Vorschrift schon mehrere Jahre in Kraft.
Es ist unerheblich, dass die vermietete Wohnung vor Geltung des § 566a BGB schon einmal verkauft worden war. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Kaution bei diesem Verkauf an den damaligen Erwerber weitergeleitet worden war.
(BGH, Urteil v. 1.6.2011, VIII ZR 304/10)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
811
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
805
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
666
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
631
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
546
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
388
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
349
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3221
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
321
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
319
-
Versäumte Auskunft an Vormieter schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.20261