Erwerber haftet für Kaution
Hintergrund
Die Mieterin einer Wohnung verlangt vom Vermieter die Rückzahlung der Kaution.
Den Mietvertrag hatte die Mieterin 1987 mit dem seinerzeitigen Eigentümer geschlossen. An diesen hatte sich auch die vereinbarte Kaution gezahlt. 1993 verkaufte der Vermieter das Objekt. 2004 wurde das Haus zwangsversteigert. Der Ersteigerer verkaufte die Immobilie schließlich 2005 an den nun beklagten Vermieter. Das Mietverhältnis dauerte bis Ende Mai 2009.
Der Vermieter meint, die Kaution nicht zurückzahlen zu müssen, weil er sie von seinem Verkäufer nicht erhalten habe. Schon der erste Vermieter habe die Kaution 1993 nicht an den damaligen Erwerber weitergeleitet.
Entscheidung
Der BGH gibt der Mieterin Recht.
Der Vermieter muss die Kaution zurückzahlen. Seine Haftung ergibt sich aus § 566a BGB. Die Vorschrift sieht eine Haftung des Erwerbers von vermietetem Wohnraum für die Rückzahlung der Kaution vor, unabhängig davon, ob dem Erwerber die Kaution wirklich ausgehändigt worden ist.
§ 566a BGB ist zwar erst am 1.9.2001, also während des Mietverhältnisses und nach der ersten Veräußerung des Mietobjekts in Kraft getreten. Entscheidend für die Haftung des Vermieters ist aber allein, dass das Mietobjekt unter Geltung des § 566a BGB veräußert worden ist. Beim Verkauf 2005 war die Vorschrift schon mehrere Jahre in Kraft.
Es ist unerheblich, dass die vermietete Wohnung vor Geltung des § 566a BGB schon einmal verkauft worden war. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Kaution bei diesem Verkauf an den damaligen Erwerber weitergeleitet worden war.
(BGH, Urteil v. 1.6.2011, VIII ZR 304/10)
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
850
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
837
-
Verkehrssicherungspflicht bei Glatteis und Schnee
802
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
751
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
665
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
636
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
570
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
4991
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
386
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
364
-
Vom Facility Manager zum Building Performance Manager
20.01.2026
-
Digitalisierung entlastet Hausverwaltungen bei der Jahresabrechnung
19.01.2026
-
Heizkostenabrechnung 2025: Wo Nachzahlungen teuer werden
14.01.2026
-
Heizungsbilanz: Neuer Gebäudecheck Wärmepumpe
14.01.2026
-
Blackout: Was Vermieter wissen sollten
13.01.2026
-
Winter vor Gericht: Urteile rund um Eis und Schnee
31.12.2025
-
Grundsteuererlass bei Mietausfall oder Leerstand
30.12.2025
-
Betriebskosten: das darf abgerechnet werden
18.12.2025
-
Kein Zurückbehaltungsrecht am Hausgeld
09.12.2025
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025