Fixpreis oder flexibler Tarif? So profitieren Sie beim Energieeinkauf
Die Energiekrise zeigte, dass ein Fixpreis für Energie zwar Planungssicherheit bietet; aber in einem hochvolatilen Markt kommt ein Fixpreis-Vertrag einem Lotteriespiel gleich. Abhängig vom Energiepreis zum Einkaufszeitpunkt, der dem Liefervertrag zugrunde gelegt wurde, können für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hohe Mehrkosten anfallen. Bei einer Gemeinschaft von 15 bis 20 Wohneinheiten können die Kostenunterschiede im schlimmsten Fall im höheren 5-stelligen Bereich pro Jahr liegen.
Zwar wurden auch Kundinnen und Kunden mit flexiblen, börsenindizierten Verträgen von der Marktentwicklung überrascht: Die Preisentwicklungen an den Handelsmärkten schlugen unmittelbar auf ihre Kosten durch. Allerdings profitierten sie rasch von den fallenden Preisen nach der Marktberuhigung zum Jahresbeginn. Für eine flexible Preisbildung, die entweder für die gesamte Liefermenge oder eine Teilmenge greift, sprechen weitere Argumente:
Heizungsgesetz verändert Energiebedarf
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird in den nächsten Jahren zu zahlreichen Heizungssanierungen führen. Neue Gasheizungen können nur noch unter besonderen Bedingungen eingebaut werden. Daher wird ein altersbedingter Kesseltausch oder eine Havarie in vielen Fällen einen Umstieg auf andere Heizsysteme oder eine Ergänzung mit Wärmepumpen nach sich ziehen. Damit verändert sich der Energiebedarf grundlegend. Ein flexibles Vertragsmodell bietet die Möglichkeit, die Mengen bedarfsgerecht kurzfristig anzupassen.
Verbraucherverhalten wandelt sich
Das letzte Jahr zeigte das enorme Einsparpotenzial in der Nutzung von Heizenergie: Beispielsweise verzeichnete MONTANA für das Jahr 2022 über die witterungsbedingten Einflüsse hinaus Einsparungen von über 10 Prozent bei Kunden aus der Immobilienwirtschaft. Bei flexiblen Vertragsmodellen stellen Mengenabweichungen nach unten oder oben kein Risiko dar. Bei Festpreisverträgen entstehen dagegen schnell Unklarheiten, wer haftet, wenn die Verbrauchsmenge sich von der kalkulierten Menge unterscheidet und der Versorger die Energiemenge zu hohen Preisen im Voraus beschafft hat.
Mögliche Rechtsunsicherheit bei Festpreisverträgen
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge beschränkt die anfängliche Laufzeit eines Vertrags auf 24 Monate. Als sogenannte "Letztverbraucher“ gelten WEGs vor dem Gesetz als Endverbraucher. Daher kann es bei längeren Vertragslaufzeiten – auch auf Wunsch der WEG – zur Unsicherheit über die Rechtswirksamkeit von Verträgen kommen.
Kombi Fest- und Flexpreise minimiert Risiken
Eine intelligente Lösung kann es sein, das Festpreis- und Flexpreis-Modell miteinander zu kombinieren. Damit profitiert man von den Chancen beider Ansätze und minimiert die Risiken. MONTANA ist einer der wenigen Anbieter, der eine Kombination aus Fix und Flex anbietet und hilft, Risiken zu streuen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die für Sie am besten passende Lösung zu finden: geschaeftskunden@montana-energie.de .
Immer aktuell informiert
MONTANA informiert über 3.000 Immobilienverwalter regelmäßig zu aktuellen Themen rund um die Energiemarktsituation, zur Energie- und Mobilitätswende sowie zu gesetzlichen Neuerungen. Profitieren Sie von den Praxistipps und
Handlungsempfehlungen der Experten und melden Sie sich für den MONTANA Wohnungswirtschafts-Newsletter an.
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
811
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
805
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
666
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
631
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
546
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
388
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
349
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3221
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
321
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
319
-
Versäumte Auskunft an Vormieter schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.20261