Bei der Wohnungsmiete müssen zahlreiche Erklärungen in Textform abgegeben werden. Namentlich ist die Textform vorgeschrieben für

 
Wichtig

Textform gilt dann auch für Anlagen

In allen diesen Fällen können auch die zu der Erklärung gehörenden Anlagen, insbesondere Berechnungen oder Vollmachten, in Textform abgegeben werden.

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