Die Ausgestaltung eigener Modelle ist kompliziert, weil sie ein eigenes Gesetzgebungsverfahren erforderlich macht. Baden-Württemberg hatte lange debattiert, bis es zur Einigung kam. Eigentlich galt bis dato Bayern als Vorreiter: Weil es die Landesregierung in München war, die im Bundesgesetz eine Öffnungsklausel überhaupt erst durchgesetzt hat. Bayern will die Steuer nur nach den Flächen von Grundstücken und Gebäuden erheben.

Der von Bayern angekündigte Gesetzentwurf werde von Hessen und von Niedersachsen "dringend erwartet", da er als Basis für die Fortentwicklung dort genutzt werden soll, hieß es etwa aus dem Haus des niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers (CDU). Das geplante Flächen-Lage-Modell, das "mehr anhand der Fläche, ergänzt um wertbildende innerkommunale Lagefaktoren" bemessen werde, sei weniger streitanfällig als das Bundesmodell und werde "gerade in einen Gesetzentwurf gegossen". Eine finale Entscheidung, von welchem Modell Niedersachsen am Ende Gebrauch machen wird, gebe es aber noch nicht, hieß es in Hannover.

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