Sachsen hat am 14. Juli einen eigenen Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform zur Anhörung im Landtag freigegeben. Beschlossen werden soll das Gesetz laut Landesregierung im kommenden Jahr. Die individuelle Regelung würde Wohnimmobilien nicht höher belasten, versprach Finanzminister Hartmut Vorjohann.

Hessen hat vor einiger Zeit schon angekündigt, von der Öffnungsklausel Gebrauch machen zu wollen: Dort will man auf ein "Verfahren auf der Basis der Grundstücks- und Gebäudeflächen – ergänzt um einen Lagefaktor" setzen. Finanzminister Michael Boddenberg hält diese Regelung für "gerecht, einfach und verständlich". In guten Lagen falle mehr Grundsteuer an als in weniger guten, für Bürger und Verwaltung sei das Verfahren "handhabbar" und es sei bei diesem Modell für die Kommunen gut nachvollziehbar, wie die Steuer berechnet wird.

Hamburg liebäugelt ebenfalls mit einem Flächen-Lage-Modell. Auch Niedersachsen will nicht auf das Bundesmodell zurückgreifen, sondern die neue Grundsteuer nach Fläche und Lage berechnen, wie das Finanzministerium mitteilte. Gesetzentwürfe liegen jedoch bislang in diesen drei Ländern nicht vor.

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