Auch Elektroautos brauchen "Kraftstoff". Was für Verbrennungsmotoren die Tankstelle, ist für E-Autos die Steckdose oder Ladesäule. Ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ist deshalb ein wichtiges Kriterium für die Akzeptanz von Elektromobilität. Die Attraktivität von Elektrofahrzeugen hängt aus Kundensicht vorrangig davon ab, wie einfach die Technologie zu nutzen ist – das Laden der Batterie stellt also einen entscheidenden Faktor dar.

In der Ladesäulenverordnung (LSV) wird einzig nach öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten unterschieden. In diesem Sinne "ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann" (§ 2 Nr. 9 LSV). Dadurch gelten auch Ladepunkte in einem öffentlichen Parkhaus mit Schranke als öffentlich zugänglich. Zum privaten Raum gehören private Stellplätze oder Firmenparkplätze, der Zugang ist auf wenige Nutzer beschränkt.

Mit Inkrafttreten der LSV am 17. März 2016 wurde das Combined Charging System (CCS) zum Standard für alle Ladesäulen im öffentlichen Raum gemacht. Im Vorfeld haben einige Automobilhersteller erklärt, dass sie künftig alle Modelle mit CSS produzieren werden. Das kombinierte Ladesystem ermöglicht sowohl das Laden an Normalladesäulen mit Wechselstrom (AC-Ladesäulen) als auch das Schnellladen mit Gleichstrom (DC-Ladesäulen). Damit können alle Anwendungsfälle abgedeckt werden.

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