Die Förderung erfolgt für angemessene Zeiträume im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft in einem offenen und transparenten Verfahren unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots durch
2. |
Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie |
3. |
Bereitstellung von verbilligtem Bauland. |
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