Gefördert werden
- der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage, inklusive der Einstellung der Heizkurve,
- der Ersatz von Heizungspumpen sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch Hocheffizienzmodelle,
- die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung,
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen,
- die Optimierung von Wärmepumpen,
- das Dämmen von Rohrleitungen,
- der Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper und von gebäudenahen Wärmespeichern,
- der Einbau oder die Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik.
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage nach Verfahren B. Die Heizungsoptimierung ist nur bis zu 5 Wohneinheiten förderfähig. Fossile Heizungen sind nur förderfähig, wenn diese nicht älter als 20 Jahre sind. Der Fördersatz beträgt 15 % der nachgewiesenen Investitionskosten.
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