Gefördert werden

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage, inklusive der Einstellung der Heizkurve,
  • der Ersatz von Heizungspumpen sowie Warmwasser-Zirkulationspumpen durch Hocheffizienzmodelle,
  • die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung,
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen,
  • die Optimierung von Wärmepumpen,
  • das Dämmen von Rohrleitungen,
  • der Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper und von gebäudenahen Wärmespeichern,
  • der Einbau oder die Erneuerung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik.

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage nach Verfahren B. Die Heizungsoptimierung ist nur bis zu 5 Wohneinheiten förderfähig. Fossile Heizungen sind nur förderfähig, wenn diese nicht älter als 20 Jahre sind. Der Fördersatz beträgt 15 % der nachgewiesenen Investitionskosten.

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