Begriff

Trinkwasser ist nicht nur eines der wichtigsten Lebensmittel, sondern wird darüber hinaus auch zu vielfältigen häuslichen Zwecken wie etwa zum Waschen, Baden, Duschen oder Zähneputzen, zum Geschirrspülen oder zum Wäschewaschen benutzt. Bei all diesen Verwendungszwecken können durch bakterielle Verunreinigungen des Trinkwassers nicht nur Krankheiten übertragen werden (Stichwort "Legionellen"), gesundheitlich schädlich können auch im Trinkwasser gelöste Stoffe aus dem Material der häuslichen Trinkwasserleitungen sein (Stichwort "Bleirohre in der Hausinstallation"). Trinkwasser muss deshalb bestimmten hygienischen Mindestanforderungen genügen.

Am 24.6.2023 ist eine neue Trinkwasserverordnung[1] in Kraft getreten. Für Legionellenuntersuchungen (Legionella spec.) bestehen neue Anforderungen an die Untersuchungspflichten und mit einer Frist bis 12.1.2026 müssen alte Bleileitungen ausgetauscht oder stillgelegt werden.

[1] Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung v. 20.6.2023, BGBl 2023 I Nr. 159.

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