Neben der KfW fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Investitionen in nachhaltiges und effizientes Wohnen über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Die BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. Die BEG besteht aus 3 Teilprogrammen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Je nach Förderung, Kostenart und Förderbedingungen sind die Förderhöhen unterschiedlich hoch und können bis zu ca. 30 % der Kosten betragen. Der Förderantrag kann direkt online bei der BAFA gestellt werden. Gefördert wird/werden:

  • Heizen mit erneuerbaren Energien,
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung,
  • Energieberatung,
  • Anlagentechnik und
  • Sanierungen der Gebäudehülle.

Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung mit der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beschlossen. Der Zugang zur BEG EM wird weiter erleichtert, die Anreize für Sanierungen und die Fördereffizienz des Programms werden gesteigert. Im Einzelnen wurde beschlossen:

  • Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert. Die Beschränkungen auf Eigentümer, Pächter und Mieter werden aufgehoben. Dadurch werden u. a. Wartezeiten aufgrund behördlicher Prozesse wie z. B. Eigentumsüberschreibungen vermieden.
  • Zukünftig werden auch wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Damit wird auf den Handwerkermangel reagiert.
  • Bei Heizungsdefekt werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Die Förderung ist auf ein Jahr begrenzt.
  • Gefördert wird auch der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.
 
Praxis-Tipp

Web-Tipp: Förderkompass des BAFA

Weitere Informationen und einen hilfreichen Leitfaden stellt das BAFA durch einen jährlich aktualisierten Förderkompass zur Verfügung. Er fasst die Zuschussprogramme auf einen Blick zusammen und bietet eine Orientierung, welche Programme für welche Vorhaben genutzt werden können.

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesamt/20220607_foerderkompass.html

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