Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietzinsüberhöhung: Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen

 

Orientierungssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen iSd WiStrG § 5 Abs 2 S 1 ausgenutzt worden ist, ist nicht nur die allgemeine Knappheitssituation auf dem Wohnungsmarkt zu berücksichtigen. Abzustellen ist auch auf die individuelle Situation des Mieters (entgegen LG Hamburg, 20. Mai 2000, 316 S 23/00, NZM 2000, 1002; Anschluß OLG Braunschweig, 21. Oktober 1999, 1 RE-Miet 3/99, WuM 1999, 684).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736329

NZM 2002, 340

ZMR 2001, 198

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