Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Erstattung der Renovierungskosten infolge übermäßigen Rauchens

 

Orientierungssatz

Auch ungewöhnlich starkes Rauchen und die damit zwangsläufig einhergehenden starken Nikotinablagerungen in einer Wohnung sind vom vertragsgemäßen Mietgebrauch gedeckt (Anschluß LG Köln, 19. August 1998, 9 S 188/98, NZM 1999, 456 und LG Saarbrücken, 25. Juli 1997, 13 B S 87/97, WuM 1998, 689; entgegen LG Paderborn, 23. März 2000, 1 S 2/00, MDR 2000, 878). Dem Vermieter steht daher kein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung zu.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739263

WuM 2001, 469

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