Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Rauchen in der Wohnung. Wohnraummiete: Wohnungsrückgabe "besenrein"
Orientierungssatz
1. Rauchen ist, auch wenn es übermäßig betrieben wird, Teil der privaten Lebensgestaltung des Mieters, der er in den angemieteten Räumen ungehindert nachgehen darf. Die Verursachung von Nikotinablagerungen in den angemieteten Räumen kann auch dann, wenn sie ungewöhnlich stark sind, nicht als Verletzung der dem Mieter obliegenden Obhutspflichten angesehen werden, sondern ist Folge eines als vertragsgemäß anzusehenden Mietgebrauchs.
2. Die Mieter schulden mit der "besenreinen" Übergabe der Wohnung nur die Beseitigung groben Schmutzes.
Fundstellen
Dokument-Index HI1739699 |
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