Entscheidungsstichwort (Thema)
Mieterhöhungsverlangen für ein Einfamilienhaus: Notwendige Ermittlung der anrechenbaren Wohnflächen
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche ist für die Bemessung der Miete nicht ausschlaggebend. Bei Mieterhöhungsbegehren sind anrechenbare Wohnflächen zu ermitteln und die Bewertungen zum Umfang der Anrechenbarkeit vorgreiflich (hier: Flächen unter Dachschrägen und relativer Nutzwert der Räumlichkeit im Mietobjekt).
Fundstellen
Haufe-Index 1739047 |
WuM 2004, 613 |
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