Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhungsverlangen für ein Einfamilienhaus: Notwendige Ermittlung der anrechenbaren Wohnflächen

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche ist für die Bemessung der Miete nicht ausschlaggebend. Bei Mieterhöhungsbegehren sind anrechenbare Wohnflächen zu ermitteln und die Bewertungen zum Umfang der Anrechenbarkeit vorgreiflich (hier: Flächen unter Dachschrägen und relativer Nutzwert der Räumlichkeit im Mietobjekt).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739047

WuM 2004, 613

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