Problemüberblick

Im Fall geht es um die Frage, wer die Kosten einer erfolgreichen Anfechtungsklage zu tragen hat. Die Kostengrundentscheidung trifft das Gericht. Der eigentliche Titel wird allerdings im Kostenfestsetzungsverfahren hergestellt. Hier meinte der Kostenrechtspfleger, die Kosten nicht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern einen Teil ihrer Mitglieder festsetzen zu müssen. Das ist Unsinn.

Was ist für die Verwaltungen besonders wichtig?

Die Kosten einer erfolgreichen Anfechtungsklage sind nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG auf sämtliche Wohnungseigentümer umzulegen. Dazu gehört nach herrschender Meinung auch der Wohnungseigentümer, der geklagt hat. Empfinden die Wohnungseigentümer diese Lösung als ungerecht, können sie nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG bestimmen, dass der siegreiche Wohnungseigentümer von den Kosten befreit sein soll.

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