Der Betreiber einer Kinderhüpfburg muss im Hinblick auf seine Verkehrssicherungspflicht sicherstellen, dass die Luftfüllung auch bei vielen Kindern ausreicht, um beim Spielen nicht auf dem Boden unter dem Spielgerät aufzuschlagen. Er muss außerdem berücksichtigen, dass erwachsene Begleitpersonen mit höherem Körpergewicht die Hüpfburg betreten. Um diesen Anforderungen zu genügen, ist eine regelmäßige Kontrolle des Spielgeräts erforderlich.[1]

Eine Sicherung durch Auslegung von Matten rund um die Hüpfburg ist nur erforderlich, wenn bei deren bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gefahr besteht, dass Kinder neben die Hüpfburg fallen.[2]

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