Die staatliche KfW-Bank verbessert die Bedingungen der Kreditförderung "Wohneigentum für Familien" (WEF). Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens, das zur Nutzung des Kreditprogramms berechtigt, wird für eine Familie mit 1 Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils weitere 10.000 EUR.

Darüber hinaus werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 EUR steigen. Die neuen Förderbedingungen gelten ab 16.10.2023.

Das Bundesbauministerium unterstützt mit dem Förderprogramm den Neubau und den Kauf von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum. Das Programm, für das bis zu 350 Mio. EUR bereitstehen, richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

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