Hier gibt es im Detail große Unterschiede je nach Ausgestaltung des konkreten Versicherungsvertrags. Auch in den Basisdeckungen sind aber in aller Regel neben den eigentlichen Kosten für die Reparatur oder Wiederherstellung des Gebäudes Nebenkosten wie die Gebühren für Architekten, Statiker etc. enthalten, ebenso die Kosten zum Beispiel für Trocknungsgeräte und den Stromverbrauch dieser Geräte. Auch Aufräumungs- und Abbruchkosten inkl. der Entsorgung von Bauschutt sind im Regelfall in irgendeiner Form enthalten.

Meist leistet die Gebäudeversicherung auch eine Entschädigung für Kosten, die entstehen, weil das Gebäude aufgrund des Schadens nicht mehr bewohnbar ist. Dies läuft unter dem Stichwort "Hotelkosten", "Mietwertentschädigung" oder "Mietausfall". An den Begrifflichkeiten sieht man schon, dass hier sowohl die Kosten für selbstbewohntes als auch vermietetes Eigentum ersetzt werden. Die genaue Höhe und der Umfang (z. B. Dauer) dieser Entschädigung hängt vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab.

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