Formulierungsvorschlag – Reinigung

Var. 1: Kein Reinigungsleitfaden angedacht

Für die Reinigung der Allgemeinflächen, Mietflächen und Außenbereiche werden die Parteien vereinbaren [sich bemühen], ausschließlich [sofern ökonomisch zumutbar] umweltfreundliche Reinigungsmittel zu verwenden [zu berücksichtigen]. Die Auswahl geeigneter Produkte erfolgt anhand von Umweltsiegeln (beispielsweise EU-Ecolabel, Ecocert Label, Blauer Engel, ISO 14024 oder vergleichbare).

Var. 2: Erstellung eines Reinigungsleitfadens

Die Parteien werden einen gebäudebezogenen Reinigungsleitfaden erstellen, der die umweltfreundliche Reinigung der Allgemeinflächen, Mietflächen und Außenbereiche anstrebt. [Jede Partei benennt einen Ansprechpartner für die Entwicklung und Umsetzung der Strategie.]

Var. 3: Reinigungsleitfaden bereits vorhanden

Für die Reinigung der Allgemeinflächen, Mietflächen und Außenbereiche werden die Parteien vereinbaren, ausschließlich [sofern ökonomisch zumutbar] umweltfreundliche Reinigungsmittel zu verwenden. Die Auswahl geeigneter Produkte erfolgt anhand eines vom Vermieter bereitgestellten Reinigungsleitfadens. [Jede Partei benennt einen Ansprechpartner für die Umsetzung der Strategie.]

Die Vorgaben zur nachhaltigen Reinigung werden an die Gebäudenutzenden (vom Mieter) sowie an die für das Gebäude beauftragten Reinigungsunternehmen und eventuellen Sub-Unternehmen kommuniziert (Vermieter und Mieter). Beide Parteien werden zudem sicherstellen, dass die Reinigungsverträge den in dieser Klausel aufgeführten Vorgaben entsprechen. Die Beschaffung der verwendeten umweltfreundlichen Reinigungsmittel ist dem Vermieter auf Nachfrage nachzuweisen. Die Nachweisführung kann in Form von Rechnungen oder Einkaufsbelegen erfolgen.

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