Das energieoptimierte Nutzen des Mietgegenstands kann helfen, Energieverbräuche im Gebäude zu reduzieren. Dies kann beispielsweise durch die Anpassung der Solltemperaturen in einer Gewerbeimmobilie erfolgen. Gebäudeeigentümer und Gebäudenutzende sollen partnerschaftlich die Solltemperaturen in ihren Räumlichkeiten besprechen und nach Wunsch anpassen. Darüber hinaus kann die Anpassung der Kühlungs-, Lüftungs- und Heizsysteme an die Betriebszeiten in der Gewerbeimmobilie erfolgen. So muss partnerschaftlich besprochen werden, ob die Temperaturen an den Wochenenden und über die Betriebszeiten hinaus (beispielsweise in den Nachtstunden) angepasst werden können. Zu berücksichtigen sind arbeitsrechtliche Mindestanforderungen und -temperaturen.

Ferner können Leitfäden helfen, das energieschonende Nutzerverhalten zu fördern. Der Leitfaden kann Vorgaben zum Abschalten von Gerätschaften und Leuchtkörpern bei deren Nichtbenutzung sowie Vorschläge zum Einkauf von energieeffizienten Technologien geben.

Darüber hinaus sollten vorrangig Wohnmietende für einen energieschonenden Wärmeverbrauch sensibilisiert werden. Die Temperatur in Wohnbereichen sollte idealerweise nicht mehr als 20 °C betragen. In nicht ganztägig genutzten Räumen wie der Küche oder dem Schlafzimmer sollten die Temperaturen zwischen 17 °C bis 18 °C liegen. In unbeheizten oder zu wenig beheizten Räumen kann sich jedoch die Raumluftfeuchtigkeit erhöhen, was wiederum zur Schimmelbildung in den Wohnungen führen kann. Wohnmietende können beispielsweise über Mieterleitfäden oder Handbücher über geeignete Temperaturen sowie ein effizientes und kostensparendes Heizverhalten informiert werden.

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