Formulierungsvorschlag – Vertragsbruch
Sollte der Vermieter oder Mieter gegen die in dem Vertrag festgelegten Pflichten verstoßen haben, so ist von der verursachten Partei eine Strafzahlung in Höhe von [Betrag] Euro an die geschädigte Partei zu zahlen.[1] Der Anspruch auf das Herabsetzen der Strafe nach § 343 BGB bleibt unberührt.
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