Sollten Vermietende oder Mietende gegen eine wesentliche Verpflichtung der in den Green Leases vereinbarten Klauseln verstoßen, können den Mietenden, aber auch den Vermietenden Vertragsstrafen auferlegt werden. Insbesondere die Missachtung der Verpflichtung zur Offenlegung der Verbrauchsdaten kann zu erheblichem Schaden führen, falls sich dadurch bedingt beispielsweise GRESB-Ratings verschlechtern oder die Berichterstattung wesentlich beeinflusst wird. Ferner sind Verbrauchsdaten insbesondere für die Status-quo-Analysen der Gebäude essenziell, um präzise Investitionsentscheidungen treffen oder Optimierungsmaßnahmen ergreifen zu können. Bei grober Missachtung der Klauseln oder fahrlässiger umweltschädlicher Handlungen können die untenstehenden Klauseln Anwendung finden. Die Anwendung von Vertragsstrafen sollte jedoch wohlüberlegt sein, da diese negative Einflüsse auf Prolongationswahrscheinlichkeiten haben kann.

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