Green Leases sind ein gängiges Mittel, um Mietende und Vermietende zur Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen in Gebäuden zu verpflichten bzw. anzuhalten. Die dort aufgeführten Klauseln sind Teil des Mietvertrags und legen konkrete Zielsetzungen auf beiden Vertragsseiten fest, um so die Erreichung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeitsziele im operativen Gebäudebetrieb sicherzustellen. Die meistverwendeten Hauptbestandteile von Green Leases umfassen

  • Reduktionsvorgaben für den Energieverbrauch sowie für CO2-Emissionen,
  • die Offenlegung von Verbrauchsdaten zur Evaluierung des energetischen Gebäudezustands sowie für Berichtszwecke,
  • die Nutzung erneuerbarer Energien sowie
  • die Festlegung regelmäßiger Nachhaltigkeitsgespräche, um die proaktive Kooperation beider Vertragsparteien zu fördern.

Weitere gängige Bestandteile sind unter anderem Vorgaben zu

  • Trinkwassernutzung,
  • Abfall- und Recyclingmanagement,
  • Kreislaufwirtschaft,
  • Mieterausbauten, Renovierungen und Schönheitsreparaturen,
  • Beschaffung und Bewirtschaftung,
  • Reinigung,
  • Biodiversität,
  • Mobilität,
  • Gesundheit und Wohlbefinden,
  • mieterseitiger monetärer Partizipation an Nachhaltigkeitsmaßnahmen,
  • Mieterkommunikation sowie
  • Mitwirkung bei Gebäudezertifizierungen, Nachhaltigkeitsbenchmarks sowie Reportings und Nachweisführung.

Über die vertraglichen Komponenten hinaus müssen konkrete Kampagnen aufgelegt werden, um die Mietenden für das Thema Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

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