Die meisten Nachbarrechtsgesetze sehen für Hecken andere Grenzabstände als für Bäume und Sträucher vor. Deshalb ist die Unterscheidung wichtig, ob es sich im konkreten Fall um eine allgemeine Anpflanzung aus Bäumen bzw. Sträuchern handelt oder aber um eine Hecke. Für eine Hecke können nach der Rechtsprechung die verschiedensten Baum- und Straucharten verwendet werden, sofern sie so gepflanzt sind, dass die Geschlossenheit der Pflanzenkörper unter sich und ihr Verbund eine wandartige Formation ergeben. Weiteres Kriterium ist, dass die Hecke durch Pflege und Rückschnitt in einer bestimmten Form und Höhe gehalten wird.[1]

Deshalb kann auch eine Fichtenreihe als Hecke gelten, wenn sie diesen Anforderungen entspricht.[2] Hat aber eine Fichtenreihe, die zunächst als Hecke gepflanzt und gepflegt wurde, eine Höhe von 3 m überschritten, dann verliert sie damit ihren Heckencharakter und ist als Baumreihe anzusehen, sodass dann die Abstandsregelungen für Bäume gelten.[3]

[1] Vgl. BGH, Urteil v. 18.11.1977, V ZR 151/75, MDR 1978 S. 565; LG Limburg, Urteil v. 6.3.1985, 3 S 188/84, NJW 1986 S. 595; LG Saarbrücken, Urteil v. 3.2.1988, 17 S 79/87, AgrarR 1991 S. 281; LG Zweibrücken, Urteil v. 30.9.1997, 3 S 80/97, MDR 1997 S. 1119.
[2] So LG Limburg, Urteil v. 6.3.1985, 3 S 188/84, NJW 1986 S. 595.

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