Überblick

Am 1.1.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz, weit verbreitet Heizungsgesetz genannt, in Kraft getreten.[1]

Im Kern sieht das neue GEG vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss (65 %-EE-Pflicht). Das gilt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Wann Hauseigentümer umrüsten müssen, ist vor allem von der kommunalen Wärmeplanung abhängig.

[1] Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (Gebäudeenergiegesetz – GEG) v. 16. Oktober 2023 (BGBl I 2023, S. 1 Nr. 280).

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