Dieses Programm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften, die ein Darlehen zur energetischen Sanierung und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum benötigen. Gefördert wird über Bürgschaften.

2.9.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter.

2.9.2.2 Das wird gefördert

Durch Bürgschaften werden Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum[1] gesichert.

Maßnahmen zur energetischen Modernisierung

  • nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
  • Fenster- und Außentürenerneuerung
  • Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
  • Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Maßnahmen zu altersgerechter Modernisierung

  • barrierereduzierende Maßnahmen
  • Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küche, Bad und Flur
  • Anpassung von Bedienelementen und Sanitärobjekten

Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen

Beispielsweise die Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung, der Belichtung und Belüftung, des Schallschutzes, der Energieversorgung, der Wasserversorgung, der Entwässerung und der sanitären Einrichtungen, der Beheizung, der Funktionsabläufe in der Wohnung, der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt.

Das wird nicht gefördert

  • Im Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossene Modernisierungsvorhaben,
  • Bürgschaften von weniger als 5.000 EUR,
  • Bürgschaften für Wohnraum,

    • der in der Ausstattung oder der Höhe der Kosten besonders aufwändig ist,
    • für Notunterkünfte jeder Art,
    • für Wohnraum, der nicht zur dauernden Führung eines Haushalts geeignet und bestimmt ist sowie
    • für Wochenendhäuser und Ferienwohnungen.
  • Bürgschaften für Darlehen aus Mitteln öffentlicher Haushalte bzw. für Darlehen an die öffentliche Hand, für Arbeitgeberdarlehen sowie für Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen.
[1] Bei Durchführung der Maßnahmen sind mindestens die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

2.9.2.3 Bürgschaftshöhe

Es werden Bürgschaften in Höhe von 80 % des Darlehensbetrags, max. 25.000 EUR je Wohneinheit übernommen. Der maximale Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit beträgt 20.000 EUR. Es werden einmalig 2 % des Bürgschaftsbetrags als Kostenbeitrag verlangt. Zusätzlich werden Gebühren in Höhe von 0,2 % des Restbürgschaftsbetrags verlangt.

2.9.2.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt gemeinsam mit dem darlehensgebenden Kreditinstitut. Erforderlich sind die ausgefüllten Vordrucke "Antrag auf Übernahme einer Landesbürgschaft" sowie "Wirtschaftlichkeitsberechnung". Vordrucke und Dokumente findet man online im Downloadcenter der NBank.

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