Bei den Förderungen wird zwischen der "Finanzierung von Modernisierungen von Wohnungen und Wohngebäuden" und der "Modernisierung zum Effizienzhaus" unterschieden. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede auf.

 
  Modernisierungsmaßnahme Maßnahmen zum Effizienzhaus-Standard
Zuwendungs- und Finanzierungsart Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung mit einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungsnachlass. Zuschuss zur Deckung der Gesamtausgaben.
Höhe des Darlehens
  • Das Darlehen wird bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.500 EUR je m2/Wohnfläche, max. 120.000 EUR je Wohnung gewährt.
  • Bei nachgewiesenem Bedarf an einer barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung gemäß DIN 18040-2:2011-09 beträgt das Darlehen bis zu 80 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben.
 
Höhe des Zuschusses  
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.600 EUR je m2/ Wohnfläche, max. 96.000 EUR je Wohnung.
  • Bei nachgewiesenem Bedarf an einer barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung gemäß DIN 18040-2:2011-09 beträgt der Zuschuss bis zu 60 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben. Technische Voraussetzungen siehe www.beuth.de.
Mindestbetrag Die Darlehen müssen mindestens 20.000 EUR betragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen.
Tilgungsnachlass 25 %  
Tilgungsrate 3 %  
Zinsen Die Darlehen werden zinsfrei gewährt.  

Eigenkapital

Zur Finanzierung der Gesamtausgaben wird ein Eigenkapital von 20 % (Geldmittel, Sachleistungen) gefordert. Die sog. "Muskelhypothek" beschränkt sich ausschließlich auf Materialkosten.

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