Bei den Förderungen wird zwischen der "Finanzierung von Modernisierungen von Wohnungen und Wohngebäuden" und der "Modernisierung zum Effizienzhaus" unterschieden. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede auf.
Modernisierungsmaßnahme | Maßnahmen zum Effizienzhaus-Standard | |
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Zuwendungs- und Finanzierungsart | Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung mit einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungsnachlass. | Zuschuss zur Deckung der Gesamtausgaben. |
Höhe des Darlehens |
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Höhe des Zuschusses |
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Mindestbetrag | Die Darlehen müssen mindestens 20.000 EUR betragen. | Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen. |
Tilgungsnachlass | 25 % | |
Tilgungsrate | 3 % | |
Zinsen | Die Darlehen werden zinsfrei gewährt. |
Eigenkapital
Zur Finanzierung der Gesamtausgaben wird ein Eigenkapital von 20 % (Geldmittel, Sachleistungen) gefordert. Die sog. "Muskelhypothek" beschränkt sich ausschließlich auf Materialkosten.
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