Förderzwecke der Zuwendungen sind

  • die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum,
  • die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
  • die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen,
  • die Energie- und Wassereinsparung (Schonung von Ressourcen),
  • die Minderung von Treibhausgas-Emissionen infolge einer Modernisierung,
  • die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowie
  • die Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel.

Voraussetzungen

Das Gebäude muss mindestens 3 Wohnungen umfassen.

 
Bei Antragstellung 5 Jahre alt Bei Antragstellung 15 Jahre alt
Werden energetische Maßnahmen nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) – durchgeführt, muss das Gebäude am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein. Werden ausschließlich die nachfolgend aufgeführten unabhängigen Maßnahmen durchgeführt, muss das Gebäude am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein.

Geförderte Maßnahmen

Grundsätzlich werden alle baulichen Maßnahmen, die nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der jeweils geltenden Fassung – förderfähig sind. Voraussetzung ist, dass die dabei zu beachtenden technischen Mindestanforderungen der BEG WG oder BEG EM eingehalten werden.

Unabhängig von diesen Bundesförderungen werden auch die nachfolgenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert:

  • Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung und Fußböden sowie bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau (z. B. Dachaufbau),
  • Abbau von Barrieren (z. B. Nachrüstung von Aufzügen, vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden),
  • Verbesserung der Außenanlagen (z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen),
  • Verbesserung der Energieeffizienz unter Beachtung geltender baulicher Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen),
  • sonstige Baumaßnahmen (z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung),
  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen,
  • Maßnahmen an Sanitärräumen,
  • Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation,
  • Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen,
  • Standard "Altersgerechtes Haus",
  • Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2 und
  • sonstige Instandsetzungen.

Förderung

Die Programmmittel werden nur gewährt, wenn die Maßnahmen förderfähige Kosten von im Durchschnitt mindestens 5.000 EUR je Wohnung eines Gebäudes betragen. Dies gilt nicht, wenn die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme mindestens 100.000 EUR betragen.

Gefördert wird als Projektförderung die Gesamtmaßnahme. Die Bayern Labo beteiligt sich im Wege einer Anteilsfinanzierung in Form eines zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehens und ergänzender Zuschüsse (Gesamtförderung).

Die für die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen entstehenden Aufwendungen sind bis zu 85 % förderfähig. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %.

Es wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 15 % der der Bewilligung (Förderentscheidung) zugrunde gelegten Modernisierungs- und Instandsetzungskosten verlangt.

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