Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Einkommensgrenzen des Saarlands nicht überschreiten. Bei der zu modernisierenden Wohnung muss es sich darüber hinaus um eine Wohnung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder um eine selbstgenutzte Eigentumswohnung handeln. Die Maßnahmen selbst müssen den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse erhöhen oder der Einsparung von Energie und Wasser dienen.

Einkommensgrenzen

Die maßgeblichen Einkommensgrenzen ergeben sich aus den §§ 20 bis 24 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG). Maßgebendes Einkommen ist immer das Gesamteinkommen des Haushalts. Hier einige Beispiele:

 
Haushaltsgröße Einkommensgrenze EUR/Jahr Bruttoeinkommen EUR/Jahr – Arbeitnehmer, ohne Kindergeld, vor pauschalem Abzug
1 Person 22.500 33.142,86
2 Personen 34.500 50.285,71
3 Personen 43.500 63.142,86
4 Personen 52.500 76.000,00
je weitere Person  9.000  
Kinderzuschlag  1.500  

Weitere Voraussetzungen

Diese weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss der Förderung zu gelangen:

  • Das Vorhaben muss im Saarland vorgenommen werden.
  • Es wird nur Wohnraum gefördert, wenn die Wohnfläche 180 m2 nicht übersteigt. Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, darf die Gesamtwohnfläche 260 m2 nicht überschreiten. Dabei darf keine der Wohnungen größer als 180 m2 sein. Sind im Haushalt mehr als 4 Haushaltsangehörige, so erhöht sich die Wohnfläche um 15 m2 je weiterem Haushaltsangehörigen.
  • Der Antragsteller muss die geförderte Wohnung mit Abschluss der Modernisierungsarbeiten für die Dauer von 10 Jahren bewohnen.
  • Die Modernisierungsarbeiten sind innerhalb eines Jahres nach Zusage des Baudarlehens abzuschließen.
  • Nach der Modernisierung soll die Wohnung noch mindestens 30 Jahre zu Wohnzwecken dienen.

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