An Schnell-Ladepunkten (häufig 50 kW und mehr) können viele Fahrzeuge in sehr kurzer Zeit nachladen. Schnellladepunkte sind in städtischen Gebieten ebenso wichtig wie entlang von Landes- und Bundesstraßen sowie von Bundesautobahnen. Im Zuge der Entwicklung von schnell-ladenden Batterien wird der Einsatz von Schnell-Ladesäulen auch für Unternehmen immer interessanter. Die zeitlichen Vorteile sind nicht zu unterschätzen. Das gilt allerdings auch für den Kostenfaktor: Der Kaufpreis kann sich im Vergleich zu Normalladesäulen – je nach Mengeneffekten – durchaus auf das Doppelte belaufen.

Für eine Normalladesäule müssen derzeit mindestens 3.500 Euro für die Anschaffung und zwischen 500 und 2.000 Euro je nach Ladeleistung und individuellen Gegebenheiten vor Ort für die Installation eingeplant werden. Bei der Wallbox variieren die Kosten zwischen 400 und 1.500 Euro. Hinzu kommen die Installationskosten. Diese sind abhängig vom benötigten Aufwand, die Wallbox zu montieren und an das Stromnetz anzuschließen. Hierfür können 400 bis 2.300 Euro anfallen. Schnell-Ladesäulen sind ab ca. 5.000 Euro erhältlich und Wallboxen gibt es bereits ab 500 Euro – je nach Leistungsklasse können es aber auch mehrere Tausend Euro sein. Zusätzlich zu den Anschaffungskosten sind auch Kosten im laufenden Betrieb für Service und Wartung in Höhe von circa 1.000 Euro pro Jahr einzuplanen.

 
Praxis-Tipp

Auf geeichte Ladesäulen achten

Seit dem 1.4.2019 gilt das Eichrecht gemäß EU-Richtlinie 2014/94/EU für AC (also Gleichstrom) Ladesäulen. Seit 2021 gilt dies auch für die DC-Schnellladesäulen. Grundsätzlich sollten daher nur geeichte Ladesäulen erworben werden, da nur mit diesen Kombitarife aus Zeit (Abrechnung nach geladener Zeit) und Kilowattstunde (Abrechnung nach geladenen kWh) möglich sind. Mit ungeeichten Ladesäulen können laut aktueller Gesetzgebung nur Flatrates (z. B. als Fixbetrag pro Monat oder Jahr) oder Session Fees (pauschaler Betrag je Tankvorgang) abgerechnet werden. Mittlerweile gibt es mehrere Anbieter, die nach eigenen Angaben eichrechtskonforme Lösungen (Ladesäule – Backend – Rechnungsstellung) anbieten. Ein vertragsbasierter reiner Zeittarif für den Ladestrom ist nicht zulässig.

Vielen Ladesäulen fehlt immer noch ein geeichter Zähler, um den bezogenen Ladestrom kilowattstundengenau erfassen und abrechnen zu können. Die Bundesregierung hatte bereits 2019 angeordnet, dass alle Säulen entsprechend umzurüsten sind. Längst nicht alle Betreiber haben das aber bereits zu 100 % getan. Das ergab eine Umfrage des Branchendienstes Energate (September 2022) unter den 10 größten Akteuren am Markt.

Der Grund für die Verzögerungen: lange war am Markt die erforderliche Technik schlicht nicht verfügbar. Der erste eichrechtskonforme Zähler für DC-Ladesäulen wurde erst im Dezember 2019 vorgestellt. Doch seitdem geht der Einbau geeichter Zähler nur schleppend voran, vor allem bei Schnellladesäulen. Dort nämlich sind die eichrechtskonformen Zähler teuer – besonders, wenn sie nachgerüstet werden müssen.

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