Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm seit September 2023 Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Das Programm richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie z.B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste). Neben Ladepunkten für Pkw sind erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Bisher wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt. Für den Aufruf steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen EUR zur Verfügung.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet das neue Förderprogramm inhaltlich. Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.

Dabei gelten folgende Förderungsbedingungen:

  • Jedes antragstellende Unternehmen kann nur einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
  • Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen EUR nicht überschreiten.
  • Die Zuwendung ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnellladepunkte pro Antrag auf 5 Millionen EUR begrenzt.
  • Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunkts abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 EUR, bei Großunternehmen 7.000 EUR. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 EUR und Großunternehmen 15.000 EUR.
  • Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens 2 Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
  • Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheids erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheids). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.

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