In dem nun neu aufgelegten Programm stellt das BMDV von Sommer 2021 bis Ende 2025 insgesamt nochmals 500 Millionen EUR zur Verfügung. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für batterie-elektrische Fahrzeuge. Das BMDV fördert dabei die Ladesäulenhardware wie auch den Netzanschluss sowie Modernisierungsmaßnahmen an der bestehenden Ladeinfrastruktur. Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sollen bis Ende 2025 mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) errichtet werden.

Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist. Auch die Kosten für dazugehörige Netzanschlüsse bzw. Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind förderfähig. Gefördert wird auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.

Für die Beschaffung und Errichtung von neuer Ladeinfrastruktur soll bis 2025 grundsätzlich jedes Jahr im Zeitraum von Februar bis April ein Förderaufruf mit einer Antragsfrist von 3 Monaten veröffentlicht werden. Der Fördergegenstand und die Förderquoten werden in den jeweiligen Förderaufrufen spezifiziert. Für die Ersatzbeschaffung und Modernisierung werden gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht, deren Antragsfristen abweichen können. Ergänzend sind auch weitere Förderaufrufe möglich und geplant.

 
Achtung

Förderaufrufe beachten

Die Antragsstellung für dieses Programm ist nicht jederzeit möglich, das Ministerium startet regelmäßig Förderaufrufe mit einer festgelegten Frist. 2023 wurden 2 Förderaufrufe veröffentlicht. Derzeit ist keine Antragstellung möglich.

  • 1. Aufruf zur Antragseinreichung für die Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur (geschlossen)

    • Förderung des Aufbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur
    • Antragsberechtigt: juristische und natürliche Personen
    • Fördergegenstand: Normal- und Schnellladepunkte sowie der dafür erforderliche Netzanschluss
    • Fördersätze: bis zu 60%
    • Ranking nach Kontingentregionen und Wirtschaftlichkeit
  • 2. Aufruf zur Antragseinreichung für die Modernisierung und Ertüchtigung von Ladeinfrastruktur (geschlossen)

    • Förderung von Modernisierung, Ertüchtigung und Öffnung von Ladeinfrastruktur
    • Antragsberechtigt: juristische und natürliche Personen
    • Fördergegenstand: Aufrüstung und Ersatzbeschaffung für bestehende Ladeinfrastruktur zur Ertüchtigung oder Herstellung der öffentlichen Zugänglichkeit
    • Fördersätze: bis zu 60%
    • Ranking nach Wirtschaftlichkeit

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis durch eine Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung wird über den Zeitraum der Gültigkeit der Förderrichtlinie degressiv gestaltet, d. h. es erfolgt eine Absenkung der maximalen Förderbeträge mit jedem Förderaufruf.

Schnell- und Normalladung

Schnell- und Normalladung sollen einander in Zukunft noch stärker ergänzen. Das Schnellladen mit Gleichstrom (DC direct current) stellt sicher, dass Fahrzeugnutzer in ganz Deutschland ihre Elektroautos ohne Umwege und Wartezeiten aufladen können. Das Normalladen mit Wechselstrom (AC alternating current) ist in erster Linie für Standorte vorgesehen, an denen der Kunde länger verweilt. Die Gesamtkoordination des bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus erfolgt mithilfe des 2018 entwickelten StandortTOOLs. Es erfasst die vorhandenen Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe und identifiziert geeignete Standorte für einen flächendeckenden Aufbau.

Die Vergabe der Mittel erfolgt dabei nach dem regionalen Bedarf. Um eine flächendeckende Ladeinfrastruktur zu unterstützen, verteilt das Ministerium Fördermittelkontingente, deren Höhe sich nach dem Ausbaustand der einzelnen Regionen richtet. Die Bundesländer können durch eigene Landesprogramme zur Förderung von Ladeinfrastruktur das Bundesprogramm ergänzen.

 
Praxis-Tipp

Adressen

Alle Informationen zum Förderprogramm und für die Antragstellung finden sich auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) unter www.bav.bund.de. Die Antragstellung erfolgt über easy-Online, dem Fördermittelportal des Bundes. Die Förderrichtlinie findet sich auf der Seite des BMDV.

Ausgestaltung des Förderprogramms

Vorgaben für die Förderung der Ladeinfrastruktur sind:

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
  • Die Ladesäule muss den Vorgaben aus der Ladesäulenverordnung entsprechen.
  • Der Ladestrom muss aus regenerativen Energien stammen, auch selbsterzeugter Strom aus erneuerbaren Energien ist erlaubt.
  • Die Ladesäule muss an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr zugänglich und leicht als solche erkennbar sein. Bei eingeschränkten Nutzungszeiten verringert sich die Förderung anteilig.
  • Der Bezahlvorgang soll einfach über Internet und Apps erfolgen.
  • Es ist eine Mindestbetriebsdauer von sec...

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