Derzeit werden im Rahmen des "Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität" vor allem folgende Förderprogramme umgesetzt.

2.1 Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMDV

Bereits mit der seit Februar 2017 laufenden und bis Juni 2021 verlängerten "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" hatte der Bund in 6 Förderaufrufen insgesamt 300 Millionen EUR zur Verfügung gestellt und damit sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden bei der Errichtung von Schnell- und Normallladepunkten unterstützt. Das Bundesförderprogramm für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) traf auf eine sehr große Nachfrage. So konnten Anträge für den Aufbau von 30.000 Ladepunkten bewilligt werden, davon knapp 10.000 Schnellladepunkte.

Mit dem weiteren Programm "Ladeinfrastruktur vor Ort" vom 24.3.2021 knüpfte das BMDV an das Vorgängerprogramm an. Die Förderung umfasst dabei ein Gesamtvolumen von ebenfalls 300 Millionen EUR und soll insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Anreiz bieten, ebenfalls in die Zukunft der Elektromobilität zu investieren. Anträge dafür konnten bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

2.2 Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"

In dem nun neu aufgelegten Programm stellt das BMDV von Sommer 2021 bis Ende 2025 insgesamt nochmals 500 Millionen EUR zur Verfügung. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für batterie-elektrische Fahrzeuge. Das BMDV fördert dabei die Ladesäulenhardware wie auch den Netzanschluss sowie Modernisierungsmaßnahmen an der bestehenden Ladeinfrastruktur. Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sollen bis Ende 2025 mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) errichtet werden.

Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist. Auch die Kosten für dazugehörige Netzanschlüsse bzw. Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind förderfähig. Gefördert wird auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.

Für die Beschaffung und Errichtung von neuer Ladeinfrastruktur soll bis 2025 grundsätzlich jedes Jahr im Zeitraum von Februar bis April ein Förderaufruf mit einer Antragsfrist von 3 Monaten veröffentlicht werden. Der Fördergegenstand und die Förderquoten werden in den jeweiligen Förderaufrufen spezifiziert. Für die Ersatzbeschaffung und Modernisierung werden gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht, deren Antragsfristen abweichen können. Ergänzend sind auch weitere Förderaufrufe möglich und geplant.

 
Achtung

Förderaufrufe beachten

Die Antragsstellung für dieses Programm ist nicht jederzeit möglich, das Ministerium startet regelmäßig Förderaufrufe mit einer festgelegten Frist. 2023 wurden 2 Förderaufrufe veröffentlicht. Derzeit ist keine Antragstellung möglich.

  • 1. Aufruf zur Antragseinreichung für die Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur (geschlossen)

    • Förderung des Aufbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur
    • Antragsberechtigt: juristische und natürliche Personen
    • Fördergegenstand: Normal- und Schnellladepunkte sowie der dafür erforderliche Netzanschluss
    • Fördersätze: bis zu 60%
    • Ranking nach Kontingentregionen und Wirtschaftlichkeit
  • 2. Aufruf zur Antragseinreichung für die Modernisierung und Ertüchtigung von Ladeinfrastruktur (geschlossen)

    • Förderung von Modernisierung, Ertüchtigung und Öffnung von Ladeinfrastruktur
    • Antragsberechtigt: juristische und natürliche Personen
    • Fördergegenstand: Aufrüstung und Ersatzbeschaffung für bestehende Ladeinfrastruktur zur Ertüchtigung oder Herstellung der öffentlichen Zugänglichkeit
    • Fördersätze: bis zu 60%
    • Ranking nach Wirtschaftlichkeit

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis durch eine Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung wird über den Zeitraum der Gültigkeit der Förderrichtlinie degressiv gestaltet, d. h. es erfolgt eine Absenkung der maximalen Förderbeträge mit jedem Förderaufruf.

Schnell- und Normalladung

Schnell- und Normalladung sollen einander in Zukunft noch stärker ergänzen. Das Schnellladen mit Gleichstrom (DC direct current) stellt sicher, dass Fahrzeugnutzer in ganz Deutschland ihre Elektroautos ohne Umwege und Wartezeiten aufladen können. Das Normalladen mit Wechselstrom (AC alternating current) ist in erster Linie für Standorte vorgesehen, an denen der Kunde länger verweilt. Die Gesamtkoordination des bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus erfolgt mithilfe des 2018 entwickelten StandortTOOLs. Es erfasst die vorhandenen Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe und identifiziert geeignete Standorte für einen flächendeckenden Aufbau.

Die Vergabe der Mittel erfolgt dabei nach dem regionalen Bedarf. Um eine flächendeckende Ladeinfrastruktur zu unterstützen, verteilt das Ministerium Förde...

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