Unterschied

Im Gesetzestext zum § 12 Abs. 3 UStG werden die Begriffe Privatwohnungen und Wohnungen genutzt. Der Unterschied zwischen beiden Begriffen wird aber nicht näher definiert. Es kann davon ausgegangenen werden, dass es sich bei der Privatwohnung um die Wohnung eines Unternehmers handelt, da dieser Begriff ansonsten überflüssig wäre. Bei den anderen Wohnungen handelt es sich dann um Wohnungen, die vom Unternehmer nicht selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

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