Für die Ausschreibung, Durchführung und Abrechnung von Bauleistungen unterscheidet die DIN 276[1] Kostengruppen und Gewerke. In der nachstehenden Tabelle findet sich zu den einzelnen Kostengruppen am Beispiel eines neu zu errichtenden Mehrfamilienhauses eine überschlägige Abschätzung der durchschnittlichen prozentualen Kostenanteile. Diese Anteile können je nach Gebäudeart, Bauart und Ausstattung auch bei Neubauten in größeren Bandbreiten schwanken:

Kostengruppen nach DIN 276 und Schätzung der anteiligen prozentualen Kosten für ein fiktives, neu zu errichtendes Mehrfamilienhaus

Bei Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen ist es hilfreich, bereits im Vorfeld die zu erwartenden Kosten zumindest überschlägig abzuschätzen. Grundlage solcher Kostenschätzungen können zurückliegende Angebote oder Abrechnungen für artähnliche Leistungen sein, wobei in diesem Fall zeitabhängige Kostenveränderungen (in der Regel Kostensteigerungen) zu berücksichtigen sind. Informationen über die Entwicklung von Baukosten können verschiedenen Publikationen des Statistischen Bundesamts[2] entnommen werden. Für einzelne Gewerke werden die Kostenveränderungen quartalsweise prozentual im Vergleich zum Jahr 2015 (= 100 %) angegeben. Die nachstehende Tabelle zeigt für wesentliche Gewerke die Kostenveränderungen zwischen 2015 und 2020 sowie zwischen 2020 und dem 2. Quartal 2022:

Quelle: Statistisches Bundesamt, Preisindizes nach Gewerken für Wohnungsneubau, konventionelle Bauweise, inkl. Umsatzsteuer, Stand 05/2022, 2015 = 100 %

[1] DIN 276:2018-12, Kosten im Bauwesen.
[2] Preisindizes für die Bauwirtschaft, Fachserie 17 Reihe 4, Statistisches Bundesamt (DISTATIS), alternativ Datenbank GENESIS-Online Code 61261 -0002.

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