ESMA IFRS Prüfungsschwerpunkte 2023

Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte stellen weiterhin auf die Bedeutung klimabedingter Einflüsse sowie den Einfluss makroökonomischer Risiken auf die Rechnungslegung ab. Die verbindlichen Prüfungsschwerpunkte sollen bei der Überprüfung der 2023er Abschlüsse durch die nationalen Enforcement-Stellen kapitalmarktorientierter Unternehmen berücksichtigt werden.

Am 25.10.2023 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority; ESMA) ihre europäischen Prüfungsschwerpunkte (common enforcement priorities) für das nachfolgende Kalenderjahr 2024, betreffend Abschlüsse aus dem Kalenderjahr 2023.

Ergänzung der nationalen Prüfungsschwerpunkte

Die ESMA-Prüfungsschwerpunkte ergänzen – wie in den Vorjahren – die durch die nationalen Enforcer (in Deutschland ab dem 1.1.2022 durch die BaFin) gesetzten Schwerpunkte. Diese sind für die Unternehmen daher von gleicher Relevanz wie die national spezifischen Prüfungsschwerpunkte.

Die Schwerpunkte der ESMA sind, wie im letzten Jahr, in 3 Abschnitte aufgeteilt:

ESMA Prüfungsschwerpunkte 2023

Für eine vollständige Darstellung wird auf die Publikation der ESMA verwiesen.

Abschnitt 1: Schwerpunkt IFRS-Abschlüsse

Bezogen auf die IFRS-Abschlüsse ist folgendes hervorzuheben:

Klima- und sonstige umweltbezogene Angaben:

Die im Jahr 2022 bestimmten Schwerpunkte werden auch weiterhin für das Jahr 2023 fortgesetzt. Diese beinhalteten u.a. wesentliche Beurteilungsspielräumen und die Schätzunsicherheiten (aus dem Jahr 2021und 2022). Für das Jahr 2023 legt die ESMA ihren Fokus – wie auch bereits im Jahr 2022 – auf

  • die Konsistenz zwischen dem IFRS-Abschluss und den nicht-finanziellen Informationen,
  • die Bilanzierung von Emissionshandelssystemen und Zertifikaten für erneuerbare Energien (einschließlich Informationen über die wichtigsten Bedingungen und die Art dieser Systeme),
  • die Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte (auch bereits im Jahr 2022),
  • Power Purchase Agreements (PPAs). ESMA setzt deshalb ihre prüferischen Fokus auf die Bereitstellung von Informationen über PPAs sowie deren bilanzielle Abbildung durch die Ersteller.
  • die Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit green financing (Spezifischer Schwerpunkt für Finanzinstitute).

 Makroökonomisches Umfeld

Die ESMA stellt fest, dass die aktuellen ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen einen Einfluss auf die Refinanzierung und auf sonstige finanzielle Risiken haben. Insb. legt die ESMA hierbei ihren Schwerpunkt auf die Auswirkung ansteigender Zinssätze auf die Refinanzierung, da das derzeitig makroökonomische Umfeld Änderungen in den Methoden und Annahmen erfordert, womit Sensitivitätsanalysen erforderlich sind, die mit den Änderungen (einschl. deren Ursachen) zu veröffentlichen sind. Damit einhergehend fokussiert sich die ESMA auf die Liquiditätsrisiken und deren erforderlichen Angaben im Sinne des IFRS 7 sowie die Anforderungen von Hedge Accounting. Schließlich sieht die ESMA aufgrund der aktuellen makroökonomischen Umstände eine zunehmende Unsicherheit in der Fair-Value-Ermittlung, insb. für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40) und für Finanzinstrumente, die zu Anschaffungskosten bewertet werden (IFRS 9) und damit verbundene Offenlegungspflichten.

Abschnitt 2: Schwerpunkt Nicht-finanzielle Erklärungen

Des Weiteren wurden von der ESMA im Rahmen der nicht-finanziellen Erklärung die folgenden Schwerpunkte gesetzt:

Angaben nach Artikel 8 der EU-Taxonomie VO

Wie auch bereits in 2022 festgelegt, sind Unternehmen auch im Geschäftsjahr 2024 verpflichtet neben der taxonomischen Eignung (eligibility) auch die Taxonomie-Anpassung (alignment) ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten im Hinblick auf die Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele offenzulegen, einschließlich der Angaben, die in dem ergänzenden delegierten Rechtsakt zum Klimawandel (EU/2022/1214) gefordert werden. Zudem erinnert die ESMA an die verpflichtende Verwendung der aktuellen Fassung der EU-Taxonomie VO. Die ESMA sieht zudem Verbesserungspotenzial in der Beschreibung der Investitionspläne. Zudem weist sie auf die am 27.6.2023 von der EU-Kommission veröffentlichten neuen EU-Taxonomie-Kriterien und die damit verbundenen Angaben.

Klimabezogene Angaben zu Zielen, Maßnahmen und Fortschritte

Sinnvolle Ziele seien demnach messbare und befristete Ziele, die die Reduzierung klimabezogener Risiken beinhaltet, eine Art Nutzen aus klimabezogenen Gelegenheiten hervorbringen oder einen Einfluss auf die Menschen oder die Umwelt haben.

Demnach solle der Weg des Emittenten zu nachhaltigen Geschäftsmodellen erläutert werden. Zudem hebt die ESMA die Offenlegung der Überwachung und Überprüfung klimabezogener Ziele hervor. Des Weiteren sollen die Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen unter Berücksichtigung der Beurteilung der Glaubwürdigkeit, inwieweit die Ziele zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels beitragen und die dafür getroffenen Annahmen, offengelegt werden. Zudem sollen auch hier Informationen zu klimabezogenen Investitionspläne dargelegt werden. Entsprechend soll der Weg (inkl. Übergang) zur Reduzierung der Treibhausgasemission dargelegt werden.

Scope-3-Treibhausgasemission

Die ESMA betont signifikante Punkte hinsichtlich der Offenlegung von Scope-3-Treibhausgasemissionen, welche zum Teil in ihrer ECEP-Erklärung 2022 präsentiert wurden.

Weitere Überlegungen APMs und ESEF

Schließlich erinnert die ESMA an die Guidelines, die im Zusammenhang mit den alternativen Leistungskennzahlen (APM) für die Angabe in Bestandteilen außerhalb des Abschlusses (wie bspw. Lagebericht, Ad-hoc-Mitteilungen und Wertpapierprospekte) anzuwenden sind, sofern diese nicht durch ein verpflichtend anzuwendendes Rahmenwerk über finanzielle Berichterstattung abgedeckt sind.

Zudem weist die ESMA im Rahmen des ESEF-Block-Taggings auf die vollständige Markierung numerischer Datenpunkte in den primären Jahresabschlussbestandteilen hin und ermutigt die Anwender die Taxonomie-Elemente hinreichend zu verwenden.

Praxis-Tipp: Prüfungsschwerpunkte, aber auch unternehmensspezifische Themen können geprüft werden

Bereits seit 2014 sind europäisch einheitliche Prüfungsschwerpunkte zu berücksichtigen. Die Liste der Prüfungsschwerpunkte seitens ESMA setzt inhaltlich auf den letztjährigen Schwerpunkten auf. Die Liste ist allerdings nicht als abschließend zu verstehen. Unabhängig von den Prüfungsschwerpunkten der ESMA (sowie BaFin) können auch weitere unternehmensspezifische Themen Gegenstand einer Enforcement-Untersuchung sein.

Zum ESMA-Dokument der Europäischen Prüfungsschwerpunkte:

European common enforcement priorities for 2023 annual financial reports

Schlagworte zum Thema:  IFRS, ESMA, Jahresabschluss