ESMA: Enforcementreport 2018 veröffentlicht

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sieht in ihrem aktuellen Bericht Verbesserungsbedarf bei der Darstellung des Abschlusses (insbesondere Angaben zu Finanzinstrumenten und business combinations).

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 27. März 2019 ihren Bericht Enforcement and Regulatory Activities of European Accounting Enforcers in 2018 veröffentlicht. Dieser enthält Informationen zu durchgeführten Enforcements innerhalb von Europa in 2018 auf Basis der European Common Enforcement Priorities for 2017.

Aufgriffsquote nahezu unverändert zum Vorjahr

Es wurde die Finanzberichterstattung von rund 950 IFRS-Emittenten in Europa geprüft (Vorjahr: ca. 1.100). Teil der Stichprobe waren somit ca. 16 % aller IFRS-Emittenten (Vorjahr: 19 %), deren Aktien in regulierten Märkten gehandelt werden. Diese Überprüfungen führten zu 296 Durchsetzungsmaßnahmen, bei denen wesentliche Abweichungen von den IFRS festgestellt wurden (Vorjahr: 328). Dies entspricht einer Quote von ca. 33 % (Vorjahr: 32 %). Betroffen waren 260 Abschlüsse aus der Grundgesamtheit (Vorjahr: 204).

ESMA sichtet u. a. Angaben zu Auswirkungen aus IFRS 15 und IFRS 9

Alleine 28 Durchsetzungsmaßnahmen standen im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 3 (untersuchte Abschlüsse: 49) und IAS 7 (kontrollierte Abschlüsse: 98). So wurde u. a. bei der Anwendung von IFRS 3 festgestellt, dass 22 % der Emittenten in der Stichprobe zwar einen sog. bargain purchase angaben, jedoch stellte mehr als die Hälfte davon nicht die in IFRS 3.B64(n) geforderten Informationen vollständig zur Verfügung (insbesondere Gründe, warum die Transaktion zu einem Gewinn geführt hat). Bei IAS 7 legten rund 40 % der Emittenten dar, ob und für welche Beträge Kontokorrentkredite und Guthaben aus Cash-Pool-Fazilitäten als Zahlungsmittel anzusehen sind. Aber die Mehrheit der Emittenten machte nach Auffassung des Enforcement keine ausreichenden Angaben.

ESMA überprüfte weiterhin die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die erwarteten Auswirkungen der Umsetzung von IFRS 9. Betroffen waren hiervon 54 Emittenten. Bei den sog. corporates begrüßt ESMA die Tatsache, dass über 60 % der Emittenten in der Stichprobe unternehmensspezifische Informationen über die erwarteten Auswirkungen von IFRS 9 auf ihren Abschluss geliefert haben. 17 % gaben jedoch nur sog. boilerplate oder unspezifische Informationen an. Die ESMA erinnert noch einmal daran, dass unternehmensspezifische quantitative und qualitative Angaben über die Anwendung der neuen Standards erforderlich sind, damit die Adressaten Art und Umfang der erwarteten Auswirkungen der Umsetzung von IFRS 9 gemäß IAS 8.30 beurteilen können. Es gab bei den corporates und den Versicherungen lediglich jeweils eine Feststellung. Bei den überprüften Banken lagen keine Feststellung zu diesem Themenbereich vor.

Zur Einhaltung von IFRS 15 waren 97 Emittenten überprüft worden. Mehr als 90 % der Emittenten in der Stichprobe stellten Informationen über die Umsetzung und die erwarteten Auswirkungen von IFRS 15 zur Verfügung. Jedoch machten 35 % Prozent der Emittenten in der Stichprobe, bei denen erwartet wurde, dass die Auswirkungen von IFRS 15 wesentlich sind, keine Angaben zu quantitativen Auswirkungen. Über 40 % der einbezogenen Unternehmen lieferten zudem keine zusätzlichen qualitativen Informationen, die es den Adressaten ermöglichen, das Ausmaß der erwarteten Auswirkungen auf die Finanzlage oder den Vermögenswert zu verstehen. Es gab acht Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf die in den Abschlüssen enthaltenen Informationen über die erwarteten Auswirkungen von IFRS 15.

Prüfung von nichtfinanziellen Informationen erstmalig im Fokus

Es wurden auch erstmalig nichtfinanzielle Informationen im Zusammenhang mit umweltbezogenen, sozialen und Governance-Aspekten untersucht. Betroffen waren 819 Emittenten, was ca. 31 % der geschätzten Gesamtzahl der Emittenten entspricht, die den neuen Anforderungen unterliegen. Dies führte zu 51 Durchsetzungsmaßnahmen.

Die ordnungsgemäße Darstellung von finanziellen Informationen zählte ebenfalls zu den Prüffeldern der ESMA. Hier wurden 746 Lageberichte auf die Einhaltung der einschlägigen ESMA-Richtlinien für alternative Erfolgskennzahlen (APMs) geprüft. Dies betraf ca. 15 % aller nach IFRS bilanzierenden und kapitalmarktorientierten Emittenten in Europa. Es wurden 136 korrigierende Maßnahmen ergriffen (18 %).

Praxis-Tipp: Überprüfte Themen weisen Problembereiche auf

Die Zusammenarbeit der nationalen Durchsetzungs- bzw. Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene ist unstrittig notwendig, letztlich auch um allen EU-Unternehmen gleiche Rahmenbedingungen in Bezug auf die Durchsetzungsaktivitäten zu schaffen. Die Darstellung der überprüften Themen in der Rechnungslegung zeigt hierbei Problembereiche auf, die Unternehmen – sofern einschlägig - bei ihrer Berichterstattung zwingend berücksichtigen sollten.

Quelle: ESMA: Report on enforcement activities 2018

Schlagworte zum Thema:  ESMA