Rz. 214

Zur Abgrenzung von den Wertpapieren des Anlagevermögens s. Rz. 12 ff. In der Taxonomie ist in Zeile 441 ein Summenmussfeld hierfür vorgegeben. Es sind daher die Ausführungen in Rz. 200 zu beachten.

 

Rz. 215

Unterpositionen sind:

  1. Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen), Zeile 443,
  2. Sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des Umlaufvermögens, Zeile 451.

Für beide Unterpositionen sind Mussfelder vorgegeben. Sie sind daher mit Beträgen bzw. NIL-Werten auszufüllen. Es sind daher die Ausführungen in Rz. 199 zu beachten.

 

Rz. 216

Zur Unterposition (1) Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen) sind die Ausführungen in Rz. 204 und 205 zu beachten. Der Unterposition (2) sind die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens zuzuordnen, die keiner der vorgenannten Positionen zugerechnet werden können. Insoweit ist sie ein Sammelposten. Soweit eine direkte Zuordnung zu weiteren Positionen auf dieser Hierarchieebene nicht möglich ist, stellt sie einen Auffangposten dar.[1]

Da für beide Unterpositionen lediglich Mussfelder und für deren Unterpositionen keine Felder vorgesehen sind, sind hierfür die Ausführungen in Rz. 212 zu beachten.

 

Rz. 217

vorläufig frei

[1] KPMG, E-Bilanz, 2012, Rz. 6.54.

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