Weisen die gelieferten Waren Mängel auf oder entsprechen nicht den im Kaufvertrag spezifizierten Waren, hat der Verkäufer den Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt.

In diesem Fall zeigt der Leistungsempfänger dem Lieferanten die Mängel an. Einigen sich beide auf eine Rücksendung, so erteilt der Lieferant eine Stornorechnung oder einen Rückrechnungsbeleg, i. d. R. als Gutschrift bezeichnet, aus der hervorgeht, welche Rechnung über welche Lieferung oder Leistung korrigiert bzw. storniert wird.[1] Im Gegenzug sendet der Leistungsempfänger die Waren teilweise oder vollständig zurück. Es kommt zu einer Berichtigung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer nach § 17 Abs. 1 UStG. Die Umsatzsteuerschuld des Leistenden und der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers werden korrigiert.

 
Praxis-Beispiel

Verbuchung Rücksendung Waren

Es gelten die Ausgangsdaten des Praxis-Beispiels zum Einkauf von Waren und dem nachfolgenden Beispiel.

Von den 400 gelieferten Bildschirmen haben sich 2 Bildschirme im Zuge der Eingangskontrolle als fehlerhaft herausgestellt. Unternehmer C zeigt den Mangel bei seinem Lieferanten, der G-GmbH (Kreditorenkonto 83410), an. Diese übersendet eine Gutschrift über 200 EUR (2 x 100 EUR) netto. Gleichzeitig sendet Unternehmer C die 2 betroffenen Bildschirme zurück. Durch die Buchung der Rücksendung wird die noch nicht bezahlte Verbindlichkeit gegenüber der G-GmbH entsprechend verringert.

Unternehmer C erfasst die Rücksendung auf dem Konto "Wareneingang" (Buchungsvorschlag):

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
83410 Kreditor G-GmbH 238 3200/5200 Wareneingang 200
      1400/1570 Abziehbare Vorsteuer 38

Danach hat das Konto "Wareneingang" folgenden Stand (in EUR):

 
S Konto "Wareneingang"   H
Kauf 400 Bildschirme 40.000 Rücksendung 2 Bildschirme 200
    Saldo 39.800
Summe 40.000 Summe 40.000

Sofern der Lieferant dem Leistungsempfänger aufgrund der festgestellten Mängel einen Mängelrabatt ohne Rücksendung der Waren gewährt, wird i. d. R. auf einem Unterkonto zum Konto "Wareneingang "gebucht. In den Standardkontenrahmen 03/04 steht hierfür das Konto "Nachlässe" zur Verfügung, das der GuV-Position "5.a Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren" zugeordnet ist.

 
Praxis-Beispiel

Buchung Preisnachlass aufgrund von Mängeln

Es gelten die Ausgangsdaten des Praxis-Beispiels zum Einkauf von Waren und den nachfolgenden Beispielen.

Von den 400 gelieferten Bildschirmen Typ 4712 weisen 3 weitere Bildschirme kleinere Kratzer auf. Unternehmer C zeigt den Mangel bei seinem Lieferanten, der G-GmbH (Kreditorenkonto 83410), an. Dieser sendet eine Gutschrift über 150 EUR (3 x 50 EUR) netto zu. Die 3 betroffenen Bildschirme werden nicht zurückgesendet. Vielmehr sollen die Bildschirme mit einem entsprechenden Preisabschlag verkauft werden.

Unternehmer C bucht in Höhe des Bruttobetrags eine Verminderung der Verbindlichkeit gegenüber der G-GmbH im Soll und erfasst den Nettowert des Preisnachlasses auf dem Konto "Nachlässe" im Haben. Das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" wird ebenfalls im Haben bebucht (Buchungsvorschlag):

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
83410 Kreditor G-GmbH 178,50 3700/5700 Nachlässe 150
      1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 28,50

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge