Kommt es zu einem Preisnachlass oder zu einer Rücksendung von Waren nach Bezahlung der Rechnung, kann die buchhalterische Korrektur nicht gegen einen zur Bezahlung anstehenden, offenen Rechnungsbetrag erfolgen, da der Rechnungsbetrag bereits beglichen wurde.

Stattdessen bucht der Leistungsempfänger im Fall einer Rücksendung eine Forderung gegen den Lieferanten und gleichzeitig eine Korrektur im Haben des Kontos "Wareneingang". Im Fall der Vereinbarung eines Preisnachlasses ohne Rücksendung der betroffenen Waren, wird i. d. R. auf das Konto "Nachlässe" gebucht.

Die Korrektur der Umsatzsteuer darf nach § 17 Abs. 1 Satz 8 UStG erst dann erfolgen, wenn die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist.

 
Praxis-Beispiel

Verbuchung eines Preisnachlasses nach Zahlung der ursprünglichen Rechnung

Es gelten die Ausgangsdaten des Praxis-Beispiels zum Einkauf von Waren und der nachfolgenden Beispiele.

Nachdem die Eingangsrechnung beglichen wurde, stellt Unternehmer C bei 2 weiteren der 400 gelieferten Bildschirmen Typ 4712 ebenfalls Kratzer fest. Nach Anzeige des Mangels beim Lieferanten, der G-GmbH (Kreditorenkonto 83410), sendet diese eine Gutschrift über 100 EUR (2 x 50 EUR je Bildschirm) netto und überweist zeitgleich den Bruttobetrag von 119 EUR. Die Bildschirme werden nicht zurückgesendet, sondern sollen mit einem Preisabschlag verkauft werden.

Unternehmer C erfasst den Preisnachlass auf dem Konto Nachlässe und korrigiert seine Vorsteuer. Die Erteilung der Gutschrift und Zahlung des Gutschriftbetrags an Unternehmer C erfolgen im gleichen Vorsteueranmeldezeitraum.

Buchungsvorschlag für die Erfassung des Preisnachlasses bei Unternehmer C:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 119 3700/5700 Nachlässe 100
      1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 19

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge