Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Sonstige Rückstellungen 0970 3070   Sonstige Rückstellungen
Zinsaufwand aus der Abzinsung von Rückstellungen 2144 7362   Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zinsertrag aus der Abzinsung von Rückstellungen 2684 7142   Zinsen und ähnliche Erträge
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2735 4930   Sonstige betrieblichen Erträge

So kontieren Sie richtig!

Rückstellungen haben den Sinn und Zweck, Aufwendungen dem Geschäftsjahr zuzuordnen, in dem sie entstanden bzw. verursacht worden sind. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz. Rückstellungen können aus verschiedenen Gründen gebildet werden. Aufwendungen z. B. für eine künftige Abbruchverpflichtung bucht der Unternehmer auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" 0970 (SKR 03) bzw. 3070 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Aufwand

an Sonstige Rückstellungen

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