BMF, 25.7.2014, IV D 3 - S 7492/08/10002

Bezug: BMF-Schreiben vom 22.12.2004, IV A 6 – S 7492 – 13/04 (BStBl 2004 I S. 1200);
  BMF-Schreiben vom 20.5.2008, IV B 9 – S 7492/08/10002 (2008/0263713) (BStBl 2008 I S. 630)

1 Anlage

Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (vgl. Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 22.12.2004, IV A 6 – S 7492 – 13/04, BStBl 2004 I S. 1200) wenden die Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o.a. BMF-Schreibens vom 22.12.2004 für Umsätze, die nach dem 31.7.2014 ausgeführt werden, Folgendes:

1 Abweichend von Tz. 1 und 4 des o.a. BMF-Schreibens vom 20.5.2008 erhöht sich die Wertgrenze für Lieferungen und sonstige Leistungen im belgischen Beschaffungsverfahren von 1.500 Euro auf 2.500 Euro. Im Übrigen wird das belgische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.
   
2 Für den Beschaffungsauftrag wird der als Anlage beigefügte Vordruck verwendet. Dieser ersetzt den dem o.a. BMF-Schreiben vom 20.5.2008 als Anlage beigefügten Vordruck.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Anlage

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

NATO-TrStatZAbk Art. 67 Abs. 3

 

Fundstellen

BStBl I, 2014, 1115

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