Rz. 34

 
    Allgemeine Grundsätze für die Gliederung  
    Ist die Bilanz klar und übersichtlich aufgestellt (§ 243 Abs. 2 HGB)? Im Einzelnen: Jahresabschlussgliederung, Rz. 14 ff.
[ja] [n. a.]
  • Werden die Bilanzposten zutreffend bezeichnet?
[ja] [n. a.]
  • Werden gleiche Bezeichnungen für gleiche Sachverhalte verwendet?
[ja] [n. a.]
  • Werden verschiedene Bezeichnungen für unterschiedliche Sachverhalte verwendet?
[ja] [n. a.]
  • Sind die verwendeten Bezeichnungen eindeutig und verständlich?
[ja] [n. a.]
  • Werden die Bilanzposten in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht?
 
[ja] [n. a.] Ist das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB beachtet worden, wobei mit den latenten Steuern und dem Planvermögen für Pensionsverpflichtungen nur zwei explizite Ausnahmen bestehen? Betriebliche Altersversorgung in der Rechnungslegung, Rz. 64
    Sind die Vorschriften des § 247 Abs. 1 HGB über die Mindestgliederung der Bilanz beachtet worden?

Jahresabschlussgliederung, Rz. 7

Jahresabschluss: Überblick, Rz. 65 ff.
[ja] [n. a.]
  • Aufgliederung der Aktiva mindestens in die Posten Anlagevermögen, Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten?
[ja] [n. a.]
  • Aufgliederung der Passiva mindestens in die Posten Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten?
    Spezielle Gliederungsgrundsätze für Kapitalgesellschaften  
    Sind bei dem Bilanzposten die allgemeinen Grundsätze für die Gliederung gem. § 265 HGB beachtet worden: Jahresabschlussgliederung, Rz. 8 ff.
[ja] [n. a.]
  • Grundsatz der Ausweisstetigkeit (Abs. 1)?
[ja] [n. a.]
  • Angabe der Vorjahresbeträge (Abs. 2)?
[ja] [n. a.]
  • Angabe oder Vermerk der Mitzugehörigkeit zu einem anderen Bilanzposten (Abs. 3)?
[ja] [n. a.]
  • Ergänzung der Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4)?
[ja] [n. a.]
  • Weitere Untergliederung des Postens bzw. Hinzufügung neuer Posten und Zwischensummen (Abs. 5)?
[ja] [n. a.]
  • Abweichende Gliederung und Bezeichnung zwecks Verbesserung der Übersichtlichkeit (Abs. 6)?
[ja] [n. a.]
  • Zusammenfassung des Bilanzpostens mit anderen Posten im Bilanzausweis (Abs. 7)?
[ja] [n. a.]
  • Zutreffender Verzicht auf Leerposten (Abs. 8)?
[ja] [n. a.] Entspricht der Ausweis der Bilanzposten den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 HGB? Jahresabschlussgliederung, Rz. 12 ff.
[ja] [n. a.] Bei Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB): Soll nur eine vereinfachte Bilanz mit den durch Buchstaben bezeichneten Posten aufgestellt werden? Jahresabschlussgliederung, Rz. 11a
[ja] [n. a.] Bei kleinen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB): Soll gem. des Wahlrechts in § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufgestellt werden? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 28 f.
    Wichtige Einzelfragen bei Kapitalgesellschaften  
[ja] [n. a.]
  • Soll die bisherige Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanzposten, geändert werden? Falls ja:
  • Ist die Änderung wegen besonderer Umstände erforderlich und damit gesetzlich gerechtfertigt (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB)?
Jahresabschlussgliederung, Rz. 9 f.
    Sofern der bei einem Bilanzposten für das letzte Geschäftsjahr ausgewiesene Betrag mit dem für das Vorjahr ausgewiesenen Betrag nicht vergleichbar ist (§ 265 Abs. 2 Sätze 2 und 3 HGB): Anhang nach HGB, Rz. 105 ff.
[ja] [n. a.]
  • Wird der Vorjahresbetrag entsprechend angepasst (mit Angabe und Erläuterung im Anhang)?
[ja] [n. a.]
  • Wird die fehlende Vergleichbarkeit im Anhang angegeben und erläutert?
    In welcher Form soll eine weitere Untergliederung eines Bilanzpostens vorgenommen werden? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 80 ff.
[ja] [n. a.]
  • Durch Aufgliederung des Postens in seine wesentlichen Bestandteile?
[ja] [n. a.]
  • Durch Ausgliederung einzelner Bestandteile aus dem Posten?
[ja] [n. a.]
  • Durch einen Davon-Vermerk?
[ja] [n. a.] Sollen für unterschiedliche Empfängerkreise unterschiedlich tief gegliederte Bilanzen erstellt werden? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 65 ff.
    Sollen die Gliederung und/oder die Bezeichnung der mit arabischen Zahlen versehenen Posten aus folgenden Gründen geändert werden (§ 265 Abs. 6 HGB)? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 87
[ja] [n. a.]
  • Das Unternehmen weist eine branchenspezifische Besonderheit auf?
 
[ja] [n. a.]
  • Die gesetzliche Postenbezeichnung enthält bilanz- und buchungstechnische Selbstverständlichkeiten?
 
[ja] [n. a.]
  • Kurzbezeichnungen erscheinen u. U. deutlicher als die gesetzlichen Bezeichnungen. Beispiel: "Wechselverbindlichkeiten" statt "Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel".
 
    Sollen die mit arabischen Zahlen versehenen Posten aus folgenden Gründen zusammengefasst ausgewiesen werden (§ 265 Abs. 7 HGB)? Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung, Rz. 88
[ja] [n. a.]
  • Sie enthalten einen Betrag, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds i. S. d. § 264 Abs. 2 HGB nicht erheblich ist?
[ja] [n. a.]
  • Dadurch wird die Klarheit der Darstellung vergrößert? Werden in diesem Falle die zusammengefassten Posten im Anhang gesondert ausgewiesen?
[ja] [...

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