Rz. 54
[ja] | [n. a.] | Liegen Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB, Prognosebericht und allgemeiner Chancen- und Risikobericht) vor? Z. B.: | Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 24 ff. |
[ja] | [n. a.] |
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[ja] | [n. a.] |
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[ja] | [n. a.] |
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[ja] | [n. a.] | Wurde auf
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Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 41 ff. |
[ja] | [n. a.] | Liegen Angaben im Bereich Forschung und Entwicklung (§ 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB) vor? Z. B.: | Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 44 |
[ja] | [n. a.] |
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[ja] | [n. a.] |
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[ja] | [n. a.] | Wurde ein Zweigniederlassungsbericht abgegeben (§ 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB)? | Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 45 |
[ja] | [n. a.] | Wurde der Vergütungsbericht nicht mehr im Lagebericht oder im Anhang abgegeben (§ 289a Abs. 2 HGB a. F.) sondern gesondert nach § 162 AktG? (Nur für börsennotierte Unternehmen.) | Vergütungsbericht in der Rechnungslegung, Rz. 1 ff. Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 46 ff. |
[ja] | [n. a.] | Liegen bei kapitalmarktorientierten AGs und KGs die erweiterten Angaben nach § 289a (Übernahmebericht) und § 289 Abs. 5 (Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem) HGB vor, die auch im Anhang erfolgen können? | Lagebericht: Grundlagen, Grundsätze und Bestandteile, Rz. 49 |
[ja] | [n. a.] | Liegt bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, die groß gem. § 267 Abs. 1 HGB sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, ein nichtfinanzieller Bericht/eine nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b HGB vor? | Nichtfinanzielle Erklärung, Rz. 1 ff. |
[ja] | [n. a.] | Liegt bei kapitalmarktorientierten AG die Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB vor? | Erklärung zur Unternehmensführung, Rz. 1 ff. |
[ja] | [n. a.] | Wurde beachtet, dass börsennotierte AG und KGaA gem. § 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB Angaben zur gesetzten Frauenquote für Führungs- und Überwachungsorgane und deren Erreichung in die Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen haben ? | Erklärung zur Unternehmensführung, Rz. 11. |
[ja] | [n. a.] | Wurde beachtet, dass andere Unternehmen, die zur Setzung von Frauenzielquoten für Führungs- und Überwachungsorgane verpflichtet sind, gem. § 289f Abs. 4 HGB im Lagebericht eine Erklärung der Unternehmensführung abzugeben haben, die die gesetzte Quote, deren Erreichung und die Gründe für Zielverfehlungen enthält? | Erklärung zur Unternehmensführung, Rz. 11. |
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