Entscheidungsstichwort (Thema)
Verspäteter Rechtsbehelf eines aus dem Berufsstand ausgeschlossenen Steuerberaters gegen die Zurückweisung als Bevollmächtigter
Leitsatz (NV)
1. Wendet sich ein Steuerberater gegen eine Zurückweisung als Verfahrensbevollmächtigter, ist im Zweifel davon auszugehen, daß er das Rechtsmtitel ausschließlich im eigenen Namen eingelegt hat.
2. Ist ein Steuerberater aus dem Berufsstand des Steuerberaters ausgeschlossen worden, gehört er nicht zu dem Personenkreis, der nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG zur Prozeßvertretung befugt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Januar 1996 VII B 205/95, BFH/NV 1996, 495).
Normenkette
FGO § 62 Abs. 2 S. 3, § 129; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 18.06.1997 - X B 69/97 (NV); BFH/NV 1998, 347
Fundstellen
Dokument-Index HI1132933 |
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