Entscheidungsstichwort (Thema)

Verspäteter Rechtsbehelf eines aus dem Berufsstand ausgeschlossenen Steuerberaters gegen die Zurückweisung als Bevollmächtigter

 

Leitsatz (NV)

1. Wendet sich ein Steuerberater gegen eine Zurückweisung als Verfahrensbevollmächtigter, ist im Zweifel davon auszugehen, daß er das Rechtsmtitel ausschließlich im eigenen Namen eingelegt hat.

2. Ist ein Steuerberater aus dem Berufsstand des Steuerberaters ausgeschlossen worden, gehört er nicht zu dem Personenkreis, der nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG zur Prozeßvertretung befugt ist (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Januar 1996 VII B 205/95, BFH/NV 1996, 495).

 

Normenkette

FGO § 62 Abs. 2 S. 3, § 129; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 18.06.1997 - X B 69/97 (NV); BFH/NV 1998, 347

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132933

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