1.4.1 Hintergrund

 

Rz. 53

Als gemeinnützige Organisation hat es sich die IFRS Foundation bereits vor über 20 Jahren zum Ziel gesetzt, ein einheitliches Paket qualitativ hochwertiger, verständlicher, durchsetzbarer und weltweit anerkannter Rechnungslegungs- und Nachhaltigkeitsstandards zu entwickeln. Als Organ der Stiftung legt das International Accounting Standards Board (IASB) durch die IFRS-Rechnungslegungsstandards fest, wie ein Unternehmen über seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage berichtet.[1]

 

Rz. 54

Das am 3.11.2021 ebenfalls durch die IFRS Foundation neu geschaffene International Sustainability Standards Board (ISSB) hat in 2022 in Anlehnung an die Prinzipien der IFRS erstmals einen eigenen einheitlichen Rahmen für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen entwickelt. Dieser soll initial für Umweltbelange, später auch für andere Elemente der nachhaltigen Unternehmensführung definieren, wie ein Unternehmen Informationen zu Klima- und anderen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegt (§ 9A).[2]

Sowohl das CDSB (Rz 1 ff.) als auch die VRF (Rz 97 ff.) sind zum Juni 2022 in das ISSB übergegangen (Rz 5).

In Anbetracht der Dringlichkeit und der Forderung nach einer soliden Grundlage für die Aufnahme der Tätigkeiten haben die Trustees der IFRS Foundation die Technical Readiness Working Group (TRWG) eingesetzt (siehe zu deren Zusammensetzung Rz 58), die die Entwicklung der Standards vorantreiben und auch die Anschlussfähigkeit an andere Standardsetzungsaktivitäten sicherstellen soll.

 

Rz. 55

Ziel ist es, durch einheitliche internationale Standards eine größere Transparenz und somit eine bessere internationale Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeits- und Finanzinformationen zu schaffen. Anhand dieser Informationen können von unterschiedlichen Interessengruppen fundierte wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden, und die Informationslücke an Nachhaltigkeitsinformationen für Kapitalgeber und Unternehmen kann verringert werden.[3]

1.4.2 Organisation und Auftrag des ISSB

 

Rz. 56

Um anhand des Unternehmenswerts genaue Investitionsentscheidungen treffen zu können, sollen die vom ISSB zu entwickelnden Vorgaben als umfassende und globale Grundlage dienen und so dem Bedarf an transparenten und einheitlichen Nachhaltigkeitsinformationen nachkommen. Durch einen einheitlichen und globalen Basisansatz ist es möglich, eine weltweite Vergleichbarkeit unter Unternehmen zu schaffen, die für Anleger von entscheidender Bedeutung ist. In diesem Licht ist genau zu beobachten, inwiefern die Standards des ISSB mit denen anderer Initiativen, z. B. den ESRS der EFRAG auf europäischer Ebene (§ 9A), korrespondieren werden. Denn Ziel aller Standards ist die Schaffung von Vergleichbarkeit und Transparenz; und dies kann nur dann gelingen, wenn die Unternehmen sich nicht in einem Konglomerat verschiedenster divergierender Standards verlieren.

 

Rz. 57

Aktuell sind die Finanzberichterstattung und die Offenlegung von Klima- und Nachhaltigkeitsinformationen noch nicht offiziell miteinander verbunden. Dies soll künftig geändert werden.[1] Da in der Finanzberichterstattung die Vorgaben zu spezifischen Daten und deren Qualität deutlich standardisierter sind und bereits mehr als 140 Länder von den Unternehmen verlangen, nach den IFRS-Rechnungslegungsstandards zu berichten, sollen auch Nachhaltigkeitsinformationen mit der gleichen Stringenz und globalen Vergleichbarkeit erstellt werden wie Finanzinformationen. Diese sollen sich gegenseitig ergänzen und so zu einer vollständigen Berichterstattung führen.

 

Rz. 58

Die Technical Readiness Working Group (TRWG) setzt sich aus Vertretern

  • des ehemaligen Climate Disclosure Standards Board (CDSB),
  • der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD),
  • des World Economic Forum (WEF),
  • der ehemaligen Value Reporting Foundation (VRF) und
  • des International Accounting Standards Board (IASB)

zusammen und wird von der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) und ihrer Technical Expert Group der Wertpapieraufsichtsbehörde unterstützt.

 

Rz. 59

Das ISSB hat im März 2022 eine Konsultation zu seinen ersten beiden vorgeschlagenen Standards eingeleitet. Der Exposure Draft IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information sieht allgemeine Anforderungen an ein Unternehmen vor, nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen über seine wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen offenzulegen. Der zweite Standardentwurf IFRS S2 bezieht sich auf die Offenlegung von klimabezogenen Angaben.[2] Die vorgeschlagenen Standards sollen nach ihrer Fertigstellung eine umfassende globale Grundlage für nachhaltigkeitsbezogene Angaben bilden.

 
Governance und Struktur des ...

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