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§ 8 Frameworks, Standards, Guidance / 1.4.2 Organisation und Auftrag des ISSB

Carmen Auer, Viola Möller
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Rz. 56

Um anhand des Unternehmenswerts genaue Investitionsentscheidungen treffen zu können, sollen die Vorgaben des ISSB als umfassende und globale Grundlage dienen und so dem Bedarf an transparenten und einheitlichen Nachhaltigkeitsinformationen nachkommen. Durch einen einheitlichen und globalen Basisansatz ist es möglich, eine weltweite Vergleichbarkeit unter Unternehmen zu schaffen, die für Anleger von entscheidender Bedeutung ist. In diesem Licht ist genau zu beobachten, inwiefern die Standards des ISSB mit denen anderer Initiativen, z. B. den ESRS der EFRAG auf europäischer Ebene (§ 9A[1]), korrespondieren werden. Denn Ziel aller Standards ist die Schaffung von Vergleichbarkeit und Transparenz; und dies kann nur dann gelingen, wenn die Unternehmen sich nicht in einem Konglomerat verschiedenster divergierender Standards verlieren. Die Interoperabilität der verschiedenen Standards wird entscheidend dafür sein, eine reibungslose Implementierung zu ermöglichen und die Belastung für multinationale Unternehmen zu minimieren. Nur durch die Harmonisierung der Anforderungen können globale Akteure effizient und konsistent berichten.

 

Rz. 57

Die Standards IFRS S1 und IFRS S2 sind darauf ausgelegt, Unternehmen zur Offenlegung von Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zusammen mit ihren Finanzberichten zu bewegen.[2] Da in der Finanzberichterstattung die Vorgaben zu spezifischen Daten und deren Qualität deutlich standardisierter sind und bereits mehr als 140 Länder von den Unternehmen verlangen, nach den IFRS-Rechnungslegungsstandards zu berichten[3], sollen auch Nachhaltigkeitsinformationen mit der gleichen Stringenz und globalen Vergleichbarkeit erstellt werden wie Finanzinformationen. Die neuen Standards bauen auf bestehenden Rahmenwerken wie den TCFD-E...

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